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Baustopp für temporäre Wohncontainersiedlung für Schutzsuchende in Meggen verschärft die Notlage im Kanton Luzern
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Aufgrund einer Verfügung des Kantonsgerichtes Luzern musste die Gemeinde Meggen die Bauarbeiten an der temporären Wohncontainersiedlung für Schutzsuchende stoppen. Damit kann der Betrieb der Unterkunft nicht wie geplant im Dezember starten. Wo die nun fehlenden 100 Unterbringungsplätze kurzfristig geschaffen werden können, ist zurzeit unklar. Die Notlage in der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten im Kanton Luzern verschärft sich damit zusätzlich.
Mit Entscheid vom 21. Juni 2022 wurden die Gemeinden verpflichtet, Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereit zu stellen. Die Gemeinde Meggen wurde demnach verpflichtet, bis 1. September 2022 97 Plätze und bis 1. Dezember 2022 123 Plätze zur Verfügung zu stellen. Mangels Alternativen wie verfügbare Wohnungen, entschied sich die Gemeinde Meggen, ihrer Aufnahmepflicht durch die Errichtung einer temporären Wohncontainersiedlung für 100 Schutzsuchende nachzukommen.
Aufgrund der herrschenden Notlage im Asyl- und Flüchtlingswesen führte der Gemeinderat Meggen im Vorfeld ein vereinfachtes Bauverfahren durch. Im Sinne des übergeordneten öffentlichen Interesses wies er dabei die Beschwerden ab, entzog allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden die aufschiebende Wirkung und erteilte die Bewilligung für einen vorzeitigen Baubeginn.
Aufgrund einer erfolgten Verwaltungsgerichtsbeschwerde verfügte das Kantonsgericht per 24. Oktober 2022 einen Baustopp. Wie der Medienmitteilung der Gemeinde Meggen vom 27. Oktober 2022 zu entnehmen war, begründete das Kantonsgericht den Entscheid unter andrem mit einer fehlenden Notlage in der Unterbringung von geflüchteten Menschen.
Regierungsrat erklärte bereits am 18. März 2022 die Notlage Der Kanton Luzern nimmt den Entscheid des Kantonsgerichtes mit Verwunderung zur Kenntnis. Bereits am 18. März 2022 erklärte der Regierungsrat die Notlage in der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine. Zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Situation setzte er den Kantonalen Führungsstab ein. Auch auf Bundesebene wurde bereits am 21. März 2022 der Sonderstab Asyl (SONAS) eingesetzt. Beim SONAS handelt es sich um das politisch-strategische Führungsorgan des Bundes zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Bereich Asyl und Zuwanderung. Weiter beschloss die Luzerner Regierung am 14. Juni 2022 aufgrund der Notlage und gestützt auf die kantonale Asylverordnung, auch die Gemeinden direkt in die Pflicht zu nehmen und ihnen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen zur Unterbringung zuzuweisen. Eine weitere Verschärfung der Notlage ist letztlich auch durch die massiv gestiegenen Zahlen bei der ordentlichen Asylmigration eingetreten.
Am 24. Oktober 2022 teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Kantonen mit, dass die Kapazitäten der Bundesasylzentren nicht mehr ausreichen, um Personen wie vorgesehen bis zu 140 Tage dort zu beherbergen. Das SEM hat darum die Notfallplanung aktiviert und macht von seinem Recht auf frühzeitige Austritte in die Kantone Gebrauch. Das bedeutet eine Verschiebung der Unterbringungspflicht während der Verfahrensdauer vom Bund zu den Kantonen hin.
Dank grösster Anstrengungen sowohl von Seiten des Kantons wie auch von den Luzerner Gemeinden konnte bisher sichergestellt werden, dass für alle neu ankommenden Geflüchteten eine Unterkunft zur Verfügung stand. Bisher ging der Kanton Luzern davon aus, dass zumindest bis Ende Jahr mit weiteren rund 1'000 Plätzen gerechnet werden kann. Mitberücksichtigt waren dabei ab Dezember die 100 Plätze in Meggen. Mit 1'000 Plätzen kann knapp der Platzbedarf gedeckt werden, welcher aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Prognosen des SEM bis Ende 2022 zu erwarten ist. Durch den verfügten Baustopp bei der temporären Wohncontainersiedlung in Meggen können nun 100 dringend notwendige Plätze nicht zeitgerecht bereitgestellt werden. Zurzeit ist ungewiss, wie rasch Ersatz für diese 100 Plätze gefunden werden kann. Eine alternative Unterbringung in einer Zivilschutzanlage ausserhalb Meggens ist deshalb auch nicht mehr auszuschliessen.
Dank an die Gemeinde Meggen Auch im neuen Jahr ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Notlage entspannen wird. Diesbezüglich hat der Bundesrat bereits kommuniziert, dass der Schutzstatus S noch bis Frühjahr 2024 weiter Bestand haben soll. Der Kanton dankt dem Gemeinderat Meggen und den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung für das grosse Engagement, dass sie bisher schon auf sich genommen haben, um ihrer Aufnahmepflicht nachzukommen und hofft, dass der Bau der Wohncontainersiedlung baldmöglichst weitergeführt und die Unterkunft mit ihren 100 Plätzen raschmöglichst in Betrieb genommen werden kann.
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