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Mitteilung
25. November 2022
 
 

Regierungsrat wählt die amtliche Verteidigung für die neue Amtsperiode ab 2023

Amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger vertreten Beschuldigte, die in Strafverfahren keinen eigenen Rechtsvertreter haben. Dies bedingt für die amtliche Verteidigung eine hohe Flexibilität und Verfügbarkeit auch ausserhalb der Bürozeiten. Im Kanton Luzern nehmen 19 Anwältinnen und Anwälte diese Aufgabe wahr. Der Regierungsrat hat für die Amtsperiode 2023 bis 2026 siebzehn bisherige und zwei neue amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger gewählt.

Der Grundsatz des fairen Verfahrens verlangt, dass eine beschuldigte Person im Strafverfahren einen Rechtsbeistand beiziehen kann. Verfügt die beschuldigte Person nicht über die erforderlichen Mittel, kann sie unter gewissen Voraussetzungen eine amtliche Verteidigung beantragen. Amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger müssen daher in einem hohen Mass flexibel und verfügbar sein. Für die neue Amtsperiode von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 15. November 2022 nach zwei Rücktritten 17 bisherige amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger bestätigt und zwei neue Anwälte als amtliche Verteidiger gewählt.

Für die beiden neu zu besetzenden Plätze konnten sich Anwältinnen und Anwälte bewerben, die im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, vornehmlich im Strafrecht arbeiten und sich für einen Pikettdienst zur Verfügung stellen. Ferner musste unter anderem der Nachweis der Aufsichtsbehörde über Anwältinnen und Anwälte eingereicht werden, wonach keine Disziplinierungen vorliegen, die gegen die Ausübung des Amtes als amtliche Verteidigerin oder Verteidiger sprechen. Diesen Nachweis mussten auch die bisherigen amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger vorlegen.

Gemäss Anwaltsgesetz ist der Regierungsrat zuständig für die Wahl der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger für eine Amtsdauer von vier Jahren. Auf die zwei vakanten Plätze meldeten 15 Anwältinnen und Anwälte ihr Interesse an. Das für die Vorbereitung des Wahlgeschäfts zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) setzte für die Triage der Bewerbungsdossiers erstmals eine Begleitgruppe ein. Diese besteht aus Vertretungen der Oberstaatsanwaltschaft, des Kantonsgerichts Luzern und des Vereins Amtliche Strafverteidigung Luzern ASL sowie des JSD. Die Begleitgruppe hatte die Aufgabe, die Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates auszuarbeiten.

Der Regierungsrat hat folgende Personen als amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger für die Amtsdauer 2023 bis 2026 gewählt:

Akermann Michèle, Luzern (bisher); Burri Johann, Luzern (bisher); Häfliger Michael, Luzern (bisher); Henzen Christoph, Emmenbrücke (bisher); Hess Beat, Luzern (bisher); Humbel Katrin, Luzern (bisher); Ineichen Reto, Luzern (bisher); Krummenacher Jonas, Luzern (neu); Mensik J. Mischa, Meggen (bisher); Merz René, Luzern (bisher); Moro Daniele, Luzern (bisher); Nosetti Claudio, Sursee (neu); Peter Viktor, Willisau (bisher); Rothenbühler Thomas, Luzern (bisher); Schenkel Mario, Luzern (bisher); Thürig Arno, Luzern (bisher); Vetterli Luzia, Emmenbrücke (bisher); Wüthrich Thomas, Luzern (bisher); Zimmerli Stephan, Luzern (bisher).

Die Amtsperiode der neu gewählten amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger beginnt am
1. Januar 2023. Die Liste wird auf der Website des Kantonsgerichts (www.gerichte.lu.ch) publiziert.
 
 
Erwin Rast
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Information und Kommunikation
Telefon 041 228 57 83
erwin.rast@lu.ch
medien.jsd@lu.ch
 
 
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