Stärkung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich «Digitale Verwaltung»

Bern, 03.04.2020 - Bund, Kantone, Gemeinden und Städte verstärken die Zusammenarbeit beim Aufbau und bei der Steuerung der «Digitalen Verwaltung». Der Bundesrat und die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben ein umfassendes Projekt beschlossen. Aufbauend auf den vorhandenen Strukturen soll eine neue gemeinsame Organisation vor allem im Bereich der Querschnittsherausforderungen rasch Fortschritte erzielen.

Die digitale Transformation hat in allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft das Nutzerverhalten verändert. Die Verwaltung muss auf allen Staatsebenen neuen Bedürfnissen gerecht werden und schnell und effizient die entsprechenden Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Dieser Entwicklungsschritt vollzog sich bisher nur langsam. Reformen beim Aufbau und der Steuerung der Digitalen Verwaltung sind deshalb notwendig. Mit ihrem gemeinsamen Entscheid wollen der Bundesrat und die KdK die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden institutionell stärken und auf neue Grundlagen stellen. Insbesondere soll eine breit abgestützte gemeinsame Organisation erfolgskritische Querschnittsherausforderungen bewältigen, zum Beispiel die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von verbindlichen Standards im Bereich des Datenmanagements, die Durchgängigkeit von Prozessen sowie die Identifizierung und Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie Identitätsdienste. Ebenso wichtig sind aber auch Förderpolitik, Innovation und Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Etappenweises Vorgehen

Die digitale Verwaltung bedingt eine alle Staatsebenen übergreifende Organisation. Umso wichtiger ist eine fortlaufende Diskussion und Ausgestaltung der föderalen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Gesamtprojekt. Deshalb ist ein etappenweises Vorgehen geplant: Die erste Etappe bis 2022 sieht die Umsetzung einer politischen Plattform mit Standardentwicklung vor, noch ohne Kompetenzen, aber mit einem breiten Mandat und Antragsrecht. Die zweite Etappe beinhaltet eine politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung etwa im Bereich Datenmanagement. Die dritte Etappe setzt eine Behörde voraus, die ein breites Mandat und entsprechende Kompetenzen hat. Nach jeder Etappe erfolgt eine Evaluation des Erreichten durch den Bundesrat und die Plenarversammlung der KdK. Anschliessend wird über die jeweils nächste Etappe entschieden.

Nächste Schritte

Voraussichtlich auf Anfang 2021 werden der Bundesrat und die KdK eine/n Beauftragte/n für die Digitale Verwaltung von Bund und Kantonen einsetzen. Bereits bis Ende Jahr wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von E-Government Schweiz und der Schweizerischen Informatikkonferenz SIK sowie weiteren Fachexperten von Bund und Kantonen die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Grundlagen für die erste Etappe erarbeiten. Diese bilden dann die Basis für die Konsultations- und Genehmigungsprozesse auf Ebene Bund und Kantone, die für Ende 2021 geplant sind.


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