22.01.2024, Medienmitteilung

Ausschreibung Förderbeiträge und Werkjahr 2024

Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und ein Zuger Werkjahr und unterstützt damit junge und talentierte Kunstschaffende im Kanton. Ab jetzt kann man sich für 2024 bewerben.

Bis heute konnten über 400 Zuger Künstlerinnen und Künstler von dieser Förderung profitieren. Neu gibt es ab diesem Jahr keine Altersgrenze mehr für die Förderbeiträge.

Förderbeiträge
Seit 2023 stehen jährlich 150 000 Franken für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag zur Verfügung. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus.
Die Altersgrenze, die bis zur letzten Ausgabe der Förderbeiträge als Ausschlusskriterium galt, wurde ab Januar 2024 aufgehoben. Somit sind Kunstschaffende aus allen Jahrgängen eingeladen, sich für einen Förderbeitrag zu bewerben.
Werkjahr
Das mit 50 000 Franken dotierte «Zuger Werkjahr» richtet sich an etablierte Zuger Kunstschaffende, die eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen haben.
Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung läuft bis am Montag, 4. März 2024. Bewerbungen können ausschliesslich online über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden. Die Teilnahmebedingungen sowie den Link zum Online-Gesuchsportal finden Sie auf unserer Webseite: www.zg.ch/sport-kultur/kulturfoerderung

Kontakt

Aldo Caviezel

Kulturbeauftragter, Amtsleiter
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 84 aldo.caviezel@zg.ch