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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
22. September 2021
 
 
Stadt Luzern: Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderungen in 17 Gebieten
An der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Stadt Luzern in 19 Gebieten (unter anderem in den Gebieten Seeburg, Dreilindenpark, Zentral- und Hochschulbibliothek sowie Lukaskirche) Änderungen des Zonenplans sowie eine Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR). Der Regierungsrat hat die Änderungen des Zonenplans und des BZR in 17 Gebieten (mit Ausnahme der Gebiete Seeburg und Dreilindenpark) genehmigt. Dank diesem Entscheid können Anliegen wie die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes oder die Sicherung von Freiräumen in der Stadt Luzern umgesetzt werden. Über die Genehmigung der Teilrevision des Zonenplans in den Gebieten Seeburg und Dreilindenpark, der damit zusammenhängenden Änderung des BZR und der dagegen eingereichten Beschwerden wird der Regierungsrat in einem separaten Entscheid befinden, da die Bearbeitung der drei dazu hängigen Beschwerden noch nicht abgeschlossen ist.
 
 
Nebikon: Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 24. August 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Nebikon eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese besteht aus den Zonenplänen «Siedlung» und «Landschaft» und dem Teilzonenplan «Gewässerraum» sowie dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Die Gesamtrevision betrifft hauptsächlich die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, wie etwa die Einführung der Überbauungsziffer und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen, sowie die Einführung des Gewässerraums auf dem ganzen Gemeindegebiet.

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision mit einigen Anpassungen genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen sind drei Arbeitszonen. Unter Gutheissung dreier Verwaltungsbeschwerden gegen die dazu getroffenen Beschlüsse der Gemeindeversammlung hat der Regierungsrat die Nutzungsplanung für diese drei Flächen aus formellen Gründen zur Überprüfung der zulässigen Nutzungsmöglichkeiten und Durchführung des Ortsplanungsverfahrens an die Gemeinde Nebikon zurückgewiesen.

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Nebikon die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Gemeinde Nebikon ergänzt und publiziert.
 
 
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