Mitteilung

28. Juni 2017

Gravierender Leistungsabbau ohne Lockerung der Schuldenbremse im 2018

Der Regierungsrat hat nach dem Nein zur Steuerfusserhöhung den Voranschlag 2017 um 64 Millionen Franken gekürzt. Leistungsreduktionen in den Bereichen Prämienverbilligung, Polizeiarbeit, Stipendien, Förderprogramme und Kultur sind die Folge. So kann das Jahr 2017 rechtskonform abgeschlossen werden. Ein gravierender Leistungsabbau müsste für 2018 geplant werden, falls der Kantonsrat in der September-Session die Schuldenbremse nicht lockert.
 
Nachdem die Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 die Erhöhung des Steuerfusses abgelehnt haben, muss der Voranschlag 2017 kurzfristig um 64 Millionen Franken entlastet werden. Auch in den Folgejahren sind die Mindererträge zu kompensieren, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Der Kantonshaushalt umfasst zwar 3,7 Milliarden Franken; nach Jahren stetiger Effizienzsteigerung und Leistungsoptimierung ist aber jeder weitere Einschnitt schmerzhaft.
 
Der Regierungsrat geht die Finanzplanung in dieser anspruchsvollen Lage in drei Phasen an. Die Phasen wurden am 9. Juni 2017 öffentlich bekannt gegeben und in der Zwischenzeit konkretisiert.
 
Phase 1: Voranschlag 2017 kann rechtskonform gestaltet werden
Seit Anfang 2017 werden infolge des budgetlosen Zustands Ausgaben, Investitionen und Leistungen ausgesetzt. Parallel dazu wird beim Personal Überzeit abgebaut. Dennoch bleibt ein Handlungsbedarf von rund 20 Millionen Franken. Weil für Anpassungen von Gesetzen die Zeit fehlt, ist der Handlungsspielraum sehr eng. Kurzfristige Massnahmen müssen in den folgenden Bereichen ergriffen werden:
 
Abbau Prämienverbilligung: 7,0 Millionen Franken
Reduktion Globalbudget Asyl- und Flüchtlingswesen: 5,0 Millionen Franken
Stipendienreduktion: 2,0 Millionen Franken
Reduktion polizeilicher Leistungen: 1,5 Millionen Franken
Leistungsreduktion Gesundheitswesen: 1,5 Millionen Franken
Reduktion Kulturförderbeiträge: 0,8 Millionen Franken
Abbau Pensensaldi Verwaltungspersonal BKD: 0,7 Millionen Franken
Erhöhung Gemeindebeiträge an Gymnasien: 0,5 Millionen Franken
Reduktion Energieförderprogramm: 0,5 Millionen Franken
Reduktion Projekte Landwirtschaft und Wald: 0,5 Millionen Franken
 
Regierungspräsident und Finanzdirektor Marcel Schwerzmann stellt klar: «Die Stimmberechtigten haben am 21. Mai 2017 den Auftrag erteilt, mit einem Steuerfuss von 1,6 Einheiten einen rechtskonformen Voranschlag zu erstellen. Diesen Auftrag haben wir ausgeführt.» Der Regierungsrat appelliert an den Kantonsrat, dasselbe zu tun: «In der September-Session gilt es, ein rechtskräftiges Budget zu beschliessen. Der budgetlose Zustand schädigt die Wirtschaft, die Rechtssicherheit und den Ruf des Kantons Luzern.» Eine weitere Verzögerung von Investitionen, werterhaltenden Massnahmen und wichtigen Projekten sei politisch nicht zu verantworten.

Phase 2: Voranschlag 2018 mit Abbau von Leistungen
Äusserst anspruchsvoll ist die Ausgangslage für 2018. Die Abstimmung vom 21. Mai 2017 reisst eine Lücke von 62 Millionen Franken in die Finanzplanung. Diese Lücke kann weder über Steuererhöhungen geschlossen werden – die vom Volk jüngst abgelehnt wurden – noch über weitere Effizienzsteigerungen: Die Verwaltung setzt derzeit die Organisationsentwicklung 2017 um, welche die Aufwände bereits um global fünf Prozent reduziert.
 
Der Regierungsrat hat erste Massnahmen erarbeitet, um mit dem Abbau von Leistungen und Personal kantonsweit rund 37 Millionen Franken einzusparen. Wiederum ist die Zeit zu kurz für Gesetzesänderungen, deshalb werden Prämienverbilligungen, polizeiliche Leistungen, Stipendien und Kulturfördergelder erneut stark betroffen sein.
 
Noch weiter gehende Entlastungen wären nur möglich mit teils gravierenden Eingriffen in das kantonale Leistungsangebot. Die Massnahmen, die der Regierungsrat am Mittwoch präsentierte, reichen vom Abbau der Gesundheitsversorgung über zusätzliche Kürzungen der Prämienverbilligung, der polizeilichen Sicherheit und Strafverfolgung, der Tarife für Sonderschulmassnahmen und der Stipendien sowie der Energiefördergelder bis hin zu markanten Eingriffen in das Kulturangebot – mitsamt Personalabbau in den jeweils betroffenen Bereichen. Eine Übersicht über die Massnahmen liegt dieser Mitteilung bei.
 
Ein solches flächendeckendes Abbauprogramm wäre gesellschaftlich unverantwortbar. Der Regierungsrat hat deshalb dem Kantonsrat bereits in der Junisession eine befristete Lockerung der Schuldenbremse beantragt. Das würde es ermöglichen, die vertretbaren Massnahmen von 37 Millionen Franken wie geplant zu treffen, die restlichen 25 Millionen Franken über eine Neuverschuldung abzufangen und die nötigen Sanierungsmassnahmen langfristiger anzulegen.
 
Phase 3: Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022
Im Haushaltsjahr 2019 beträgt der Handlungsbedarf 90 Millionen Franken, 2020 und 2021 je 62 Millionen Franken. Diese Summen reduzieren sich um nachhaltige Entlastungen im Budgetjahr 2018. Es braucht aber in jedem Fall per 2019 ein Entlastungspaket, das auch Gesetzesanpassungen umfasst. Dabei ist die Ausgangslage erneut anspruchsvoll: Komplexe Projekte wie die Aufgaben- und Finanzreform 2018, die Überprüfung des kantonalen Finanzausgleichs, die Revision des Steuergesetzes und des Kostenteilers beim Wasserbau fallen in diesen Zeitraum und greifen teils ineinander.
 
Für die Auslegeordnung und die Planung der Haushaltsjahre ab 2019 sollen deshalb die Partei- und Fraktionsspitzen der Luzerner Kantonsratsparteien im Rahmen der «Dulliker-Gespräche» sowie themenbezogen auch die Sozialpartner, Gemeinden und weitere Organisationen beigezogen werden.
 
Nächste Schritte
Der Voranschlag 2017 (Botschaft an den Kantonsrat) wird Anfang August 2017 veröffentlicht. Die ständigen Kommissionen des Kantonsrates beraten ihn in der zweiten Augusthälfte, der Kantonsrat in der September-Session (11./12./18. September 2017). Der Aufgaben- und Finanzplan 2018-2021 wird in der Dezembersession vom Kantonsrat beraten.
 
Anhang
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt

  • Kontakt

    Regierungsrat Marcel Schwerzmann
    Finanzdirektor
    Tel. 041 228 55 41
     
    Fragen zu den Budgetmassnahmen 2017 sind an das zuständige Departement zu richten.