Fragen und Antworten

Gewässerraum

  • Was genau ist der Gewässerraum?

    Der Gewässerraum besteht nicht nur aus dem Gerinne, sondern umfasst auch den Bereich entlang des Gewässers. Mit einem ausreichend grossen Gewässerraum wird der Hochwasserschutz sichergestellt und können die Gewässer natürlich funktionieren. Dadurch entstehen nicht zuletzt Naherholungsgebiete am Wasser. Der Gewässerraum sichert den für den Hochwasserschutz und die Ökologie notwendigen Raum. Er ist gemäss Bundesrecht zwingend auszuscheiden.

  • Weshalb braucht das Reuss-Projekt Land?

    Damit das Projekt bewilligt werden kann, muss es die Vorgaben des Bundes erfüllen. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schreibt vor, den natürlichen Zustand der Gewässer zu erhalten oder wiederherzustellen und den Gewässerraum (Bereich entlang des Gewässers, der freigehalten werden muss) ökologisch zu gestalten.

    Beim Reuss-Projekt sorgt deshalb hauptsächlich die Verbreiterung des Gerinnes für den Hochwasserschutz. Damit wird der Wasserspiegel abgesenkt. Wo der Platz fehlt, wird die Verbreiterung mit baulichen Massnahmen wie Dämmen kombiniert. Reine Dammerhöhungen werden vom Bund nicht mehr bewilligt. Für einen robusten und nachhaltigen Hochwasserschutz braucht ein Fliessgewässer genügend Raum.

    Eine Sohlenabsenkung als alternatives Schutzkonzept wiederum ist nicht machbar, da damit das Grundwasser im Reusstal und damit das Trinkwasser im Kanton Luzern gefährdet würde.

    Hochwasserschutz und Renaturierung hängen eng zusammen. Der Bund sieht deshalb eine Zusatzfinanzierung für Hochwasserschutz-Projekte vor, die über die minimalen Anforderungen an den Gewässerraum hinausgehen und diesen verbreitern bzw. ökologisch aufwerten.

    Beim Reuss-Projekt lassen sich die Aspekte Hochwasserschutz, ökologische Aufwertung und Lebensqualität optimal miteinander verbinden. Es entstehen Synergien, die insgesamt einen hohen Mehrwert schaffen.

    Die externe Überprüfung des Reuss-Projekts verdeutlicht indes, dass der geplante Gewässerraum die bundesrechtlichen Anforderungen nur knapp erfüllt. Mit anderen Worten: Für eine signifikante Verkleinerung des Gewässerraums, wie etwa in Postulat P 132 gefordert, gibt es keinen Spielraum – will man auf die Zusatzfinanzierung des Bundes nicht verzichten.

  • Was bestimmt, wie breit der Gewässerraum wird?

    Der Gewässerraum stellt dem Gewässer so viel Platz zur Verfügung, wie für die Gewährleistung des Hochwasserschutzes und die natürlichen Funktionen des Gewässers notwendig ist. Dabei muss das Gewässer nicht mittig im Gewässerraum liegen, vielmehr kann dieser auf der einen Uferseite breiter sein als auf der anderen.

    Die Kantone müssen gemäss Bundesrecht entlang aller Flüsse und Bäche sowie um alle Seen den Gewässerraum festlegen. Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung gibt vor, wie umfangreich der Gewässerraum mindestens sein muss. Wie breit der Gewässerraum im konkreten Fall ist und wo genau er zu liegen kommt, wird im Kanton Luzern in den kommunalen Zonenplänen festgehalten.

  • Wie viel Land braucht das Projekt?

    Entlang der 13,2 Kilometer langen Projektstrecke werden heute 64 Hektar landwirtschaftlich und 66 Hektar forstwirtschaftlich genutzt. Nachdem das Projekt umgesetzt ist, können noch 29 Hektar Landwirtschaftsland bzw. 61 Hektar Wald genutzt werden – allerdings extensiv. Die beanspruchten Fruchtfolgeflächen – rund 32 Hektar – werden über Bodenverbesserungsmassnahmen ausserhalb des Gewässerraums vollständig kompensiert.

  • Wie viel Land benötigt das aktuelle Projekt gegenüber einem reinen Hochwasserschutzprojekt?
    Auch ein Projekt ohne erhöhten Gewässerraum stellt den Hochwasserschutz durch Aufweitungen sicher. Ein solches Projekt wurde nicht im Detail projektiert, sondern die Massnahmen und Kosten sowie der benötigte Gewässerraum wurden lediglich grob abgeschätzt. Ein solches Hochwasserschutzprojekt benötigt eine minimale Breite des Gewässerraums von 140 Metern (eidgenössisches Wasserbaugesetz). Das entspricht einer Fläche von rund 206 Hektar. Der Gewässerraum des aktuellen Projekts mit erhöhtem Gewässerraum ist 232 Hektar gross. Das aktuelle Projekt benötigt somit rund 26 Hektaren mehr Land als ein reines Hochwasserschutzprojekt. Der zusätzliche Raum wertet den Gewässerraum ökologisch auf und schafft Naherholungsgebiete. Ein Teil des Landes kann nach der Realisierung weiter land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Der Bund sieht eine Zusatzfinanzierung für Hochwasserschutzprojekte vor, die über die minimalen Anforderungen an den Gewässerraum hinausgehen und diesen ökologisch aufwerten.

  • Wie kann das Land innerhalb des Gewässerraums künftig genutzt werden?

    Grundsätzlich kann der Gewässerraum land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, jedoch extensiv. Auch beim Reuss-Projekt gibt es 29 Hektar landwirtschaftliche bzw. 61 Hektar forstwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gewässerraums, die nach Umsetzung des Projekts extensiv genutzt werden können. Mit den Betroffenen werden dazu Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen. Der Rest des Gewässerraums steht der Natur und als Naherholungsgebiet zur Verfügung.

  • Wie werden die Fruchtfolgeflächen genau kompensiert?

    Es ist geplant, einen Teil der rund 32 Hektar Fruchtfolgeflächen (FFF) mit Bodenverbesserungen innerhalb des Projektperimeters zu kompensieren. Der andere Teil wird über Bodenaufwertungen ausserhalb des Projektperimeters kompensiert. Die Kompensationsflächen sollen innerhalb von zehn Jahren nach Baubeginn des jeweiligen Bauloses FFF-Qualität aufweisen.

Projekt

  • Wurden Projektalternativen geprüft?

    Ja, es wurden verschiedene Projektalternativen geprüft. Das Projekt wurde nach den vom Bund definierten Grundsätzen projektiert. Insbesondere wurden zu Beginn der Planungsphase (ab 2006) im Rahmen von übergeordneten Planungen an der Kleinen Emme und Reuss gemeinsame Grundlagen sowie verschiedene Lösungsansätze untersucht (z.B. dezentraler Hochwasserschutz, Gesamtkonzept Einzugsgebiet Reuss in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau, Zug und Zürich, Gesamtkonzept Schwemmholz Kleine Emme und Reuss, Geschiebehaushaltsstudie Reuss und Kleine Emme, Untersuchungen zur Hydrologie, Studie zum Umgang mit Überlastsituationen).

    Als Grundlage für die weitere Planung wurde 2008 ein Konzept für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss und der Kleinen Emme erarbeitet. Dieses umfasst ein Leitbild, welches ausgehend von einem Referenzzustand und dem Istzustand und unter Berücksichtigung des Richtplanes Entwicklungsziele formuliert. Im Konzept wurden zudem verschiedene Varianten beurteilt, um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten: Dammerhöhungen, Flutkorridore, Entlastungskorridore, Aufweitungen und Objektschutzmassnahmen. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere Sohlenabsenkungen aufgrund des Grundwasserschutzes nicht möglich sind. Zusammen mit verschiedenen Dienststellen des Kantons Luzern und Vertretern des BAFU wurde die Variante Aufweitung als für den Hochwasserschutz zweckmässig, umweltverträglich und somit als bewilligungsfähig beurteilt. Die Variante Aufweitung wurde in der Folge detaillierter ausgearbeitet und im Rahmen der weiteren Planung vertieft bearbeitet.

    Im Vorprojekt wurden die Massnahmenvorschläge aus dem Konzept nochmals überprüft. In Bezug auf das Abflussmanagement wurden verschiedene Dimensionierungsansätze im Rahmen eines Variantenstudiums untersucht (mögliche Varianten zur Einhaltung der Mühlauer Vereinbarung, Varianten Schadensbegrenzung im Überlastfall).

    Auch im Bau- und Auflageprojekt wurden die Massnahmen wiederum detailliert hinterfragt, allfällige Varianten untersucht und weiter optimiert. So wurde etwa im Bereich Studeschachen die ursprüngliche Massnahme eines grossräumigen Seitengerinnes mit Aufhebung des Pumpwerks zugunsten der Trinkwassernutzung in die Variante mit zwei grossen Aufweitungen geändert. Die Massnahmen des Auflageprojekts entsprechen jedoch weiterhin dem Konzept.

  • An der Kleinen Emme wurden bereits viele Massnahmen realisiert. Braucht es das Projekt Reuss überhaupt noch?

    Mit dem Gesamtprojekt Hochwasserschutz Kleine Emme und Reuss wird der Hochwasserschutz an den beiden Gewässern im Nachgang zum Hochwasser 2005 koordiniert geplant und realisiert. Durch die realisierten Massnahmen an der Kleinen Emme im Reusszopf (Los A/B) wurde die Hochwassersicherheit entlang der Kleinen Emme massiv verbessert. Mit dem realisierten Schwemmholzrückhalt Ettisbühl kann das Schwemmholzaufkommen markant reduziert werden. Es wird jedoch nicht alles Schwemmholz aufgehalten und auf dem Abschnitt Malters – Littau kann durch die Kleine Emme zusätzliches Schwemmholz mitgeführt werden. Somit muss bei Hochwasserereignissen sowohl bei der Sedelbrücke, wie auch bei den Wehranlagen Rathausen und Perlen mit Verklausungen gerechnet werden. Laufende Projekte (Drittprojekte) verbessern künftig die Verklausungsproblematik bei diesen Anlagen zusätzlich.

    Die grössten Schäden in Emmen und Emmenbrücke sind beim Hochwasser 2005 durch die Kleine Emme entstanden. Entlang der Reuss hingegen waren die Schäden vergleichsweise gering. Gerade aus diesem Hochwassereignis geht aber auch die Erkenntnis hervor, dass zur Durchleitung eines Bemessungshochwassers im aktuellen Zustand über weite Abschnitte kein, respektive kein ausreichendes Freibord vorhanden ist und somit weiterhin ein Hochwasserschutzdefizit besteht.

    Im Zuge geotechnischer Untersuchungen mittels geoelektrischer Tomographie und Rammsondierungen konnte zudem gezeigt werden, dass sowohl der Damm, als auch der Untergrund, inhomogen aufgebaut sind und eine signifikante Gefahr von Dammbrüchen besteht. Unter Berücksichtigung eines möglichen Dammbruches sind bei einem Ereignis in der Grössenordnung des Abflusses von 2005 sehr grosse Schäden möglich.

  • Wie wurden die Betroffenen einbezogen?

    An ein Grossprojekt sind grundsätzlich verschiedene Wünsche, Ziele und Erwartungen geknüpft. Bereits zu Beginn der Planung wurde deshalb grossen Wert auf den partizipativen Prozess gelegt. Um Zielkonflikte möglichst früh zu erkennen, wurde seit Stufe Konzept jeder Planungsschritt mit einer Begleitkommission diskutiert. In dieser sind alle vom Projekt betroffenen Kreise vertreten: Anrainer-Gemeinden und betroffene Korporationen, Unternehmen, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Umweltorganisationen sowie Bundesbehörden und kantonale Stellen. Das Grundprinzip des Projekts Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss bildet daher das Spannungsfeld der Nachhaltigkeit mit den drei Pfeilern Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft.

    Zudem resultierten aus den Einspracheverhandlungen lokale Projektanpassungen sowie Änderungen im Bereich Schiltwald und im Gebiet Studeschachen. Rund 40 Prozent der Einsprachen konnten gütlich geeinigt werden oder wurden zurückgezogen.

Ersatzland

  • Wie viele EigentümerInnen (Land, Wald) und PächterInnen sind vom Projekt betroffen?

    Betroffen sind rund 30 Landwirtschaftsbetriebe, 8 nicht selbst-wirtschaftende EigentümerInnen und deren PächterInnen sowie rund 20 WaldeigentümerInnen. Um die EigentümerInnen und PächterInnen bestmöglich in das Projekt einzubeziehen, hat der Kanton Luzern eine sogenannte land- und forstwirtschaftliche Begleitplanung initiiert. Ziel der Begleitplanung ist es, gemeinsam mit den Direktbetroffenen Lösungen zu erarbeiten und dabei die Auswirkungen des Projekts auf die Betriebe so gering wie möglich zu halten. Das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain ist mit dieser Aufgabe betraut.

  • Wird es Enteignungen geben?

    Priorität haben Lösungen, bei denen die betroffenen EigentümerInnen vom Kanton Luzern Ersatzland erhalten (sogenannter Realersatz). Wo eine weitere, extensive Nutzung möglich ist, wird die Bewirtschaftung mit Dienstbarkeitsverträgen geregelt – ohne dass der Kanton Luzern das Land erwirbt. Enteignungen sind das letzte Mittel. Die Zahl der Enteignungen hängt von den verfügbaren und den benötigten Ersatzflächen ab.

    Um die EigentümerInnen und auch PächterInnen bestmöglich in das Projekt zu involvieren, hat der Kanton Luzern eine sogenannte land- und forstwirtschaftliche Begleitplanung initiiert. Ziel der Begleitplanung ist es, gemeinsam mit den Direktbetroffenen Lösungen zu erarbeiten und dabei die Auswirkungen des Projekts auf die Betriebe so gering wie möglich zu halten. Das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain ist mit dieser Aufgabe betraut.

  • Woher kommt das Ersatzland für die betroffenen EigentümerInnen und PächterInnen?

    Zurzeit hat der Kanton Luzern die beiden Staatsliegenschaften Seehof und Althof in der Gemeinde Ebikon sowie Flächen vom Milchhof (Ebikon) und der Schwendle (Honau) als Ersatzland reserviert. Da sich abzeichnet, dass der Bedarf über das zurzeit verfügbare Ersatzland hinausgeht, hat der Kanton Luzern Verhandlungen mit potenziellen Verkäufern von Landwirtschafts- und Waldgrundstücken aufgenommen. Der Grundstückspreis richtet sich nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen liegt er bei 10 Rappen pro Quadratmeter und Bodenpunkt (Bodenpunkte sind ein Mass für die Bodenqualität).

  • Gibt es auch Realersatz für WaldbesitzerInnen?
    Nach Möglichkeit wird den betroffenen Waldeigentümerinnen und -eigentümern der betroffenen Waldfläche Realersatz angeboten, sofern dafür ein Bedarf angemeldet wird. Die Frage des Realersatzes ist Teil und insbesondere Ziel der Lösung im Rahmen einer Gesamtoptimierung. Dafür wird mit den Betroffenen ein Projekt Waldzusammenlegung Ober Schiltwald geprüft. Dieses Projekt läuft parallel zum Hochwasserschutzprojekt.

    Für Realersatz kommt sowohl öffentlicher (d.h. von Einwohner-, Kirch- oder Korporationsgemeinden, Staat oder Bund) als auch privater Wald möglichst in der näheren Umgebung in Frage. Gemäss § 24 Abs. 1 und 3 des kantonalen Waldgesetzes (Änderung vom 1.7.2018) können Wälder im Eigentum von Gemeinden oder des Staates neu auch veräussert werden, wenn dadurch ein Werk verwirklicht werden kann, an dem das öffentliche Interesse grösser ist als die forstlichen Interessen. Im Vordergrund für eine Veräusserung stehen kleine, isolierte Waldgrundstücke. Wälder von privaten Waldeigentümerinnen und –eigentümern können ebenfalls als Realersatz verwendet werden.

Kosten und Finanzierung

  • Wie teuer ist das Reuss-Projekt? Wer trägt die Kosten?

    Die Kosten für das Projekt belaufen sich voraussichtlich auf rund 200 Millionen Franken.

    Hochwasserschutz und Renaturierung hängen eng zusammen. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sieht deshalb eine Zusatzfinanzierung für Hochwasserschutz-Projekte vor, die über die minimalen Anforderungen an den Gewässerraum hinausgehen und diesen ökologisch aufwerten.

    Wie hoch die Finanzierung bzw. Zusatzfinanzierung von Hochwasserschutz-/Renaturierungsprojekten ausfällt, hängt von Programmvereinbarungen ab, die Bund und Kantone jeweils für vier Jahre abschliessen. Die Beitragskriterien können von Programmperiode zu Programmperiode variieren.

    Das Reuss-Projekt erfüllt die Kriterien der aktuellen Programmperiode von 2020-2024. Und zwar so, dass der Kanton mit einem Bundesbeitrag von gegen 80 Prozent rechnen kann. Die verbleibenden Kosten trägt der Kanton Luzern gemäss dem totalrevidierten kantonalen Wasserbaugesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das neue Recht sieht keine Gemeinde- und Interessiertenbeiträge mehr vor. Die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern stellt für Hochwaserschutzmassnahmen einen Beitrag von 25 Prozent im Kantonsanteil in Aussicht.

    Die externe Überprüfung des Reuss-Projekts verdeutlicht indes, dass der geplante Gewässerraum die bundesrechtlichen Anforderungen nur knapp erfüllt. Mit anderen Worten: Für eine signifikante Verkleinerung des Gewässerraums, wie etwa in Postulat P 132 gefordert, gibt es keinen Spielraum – will man auf die Zusatzfinanzierung des Bundes nicht verzichten.

  • Welche Kosten vermag das Reuss-Projekt zu verhindern?
    Das Schadenspotenzial, das heute von der Reuss ausgeht, beträgt rund 600 Millionen Franken (Ereignis wie 2005, jedoch mit Dammbruch). Die Schadenssumme umfasst jedoch nur Schäden an öffentlichen Infrastrukturen und Gebäuden, nicht enthalten sind privat versicherte Schäden, Ertragsausfälle der lokalen Wirtschaft sowie Lohn- und Steuerausfälle. Die Risikokosten, welche die Reuss heute auslöst, betragen rund 8 Millionen Franken pro Jahr. Das Reuss-Projekt reduziert die Risikokosten auf 0,9 Millionen Franken jährlich Das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Reuss-Projekts liegt bei 1,9. Mit anderen Worten: Pro investierten Franken verhindert das Projekt fast 2 Franken Risiko.
  • Was bedeutet die Revision des Wasserbaugesetzes für das Projekt?

    Gemäss dem totalrevidierten Wasserbaugesetz, welches per 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, müssen sich Gemeinden und Interessierte finanziell nicht mehr an Hochwasserschutz-/Renaturierungsprojekten beteiligen. Zudem übernimmt der Kanton Gewässerunterhaltsaufgaben, für die bis anhin die Gemeinden zuständig waren. Die Gesetzesrevision wirkt sich nicht auf das Reuss-Projekt als solches, sondern nur auf dessen Finanzierung aus. Neu werden die nach Abzug der Bundesbeiträge verbleibenden Kosten vom Kanton alleine getragen. Dank der naturnahen Gestaltung nach bundesrechtlichen Vorgaben schafft der Kanton, nebst der erhöhten Sicherheit, auch die Voraussetzungen für eine hohe finanzielle Beteiligung des Bundes von gegen 80 Prozent.

  • Wird das Vorhaben günstiger, wenn der Kanton auf die Renaturierungsmassnahmen verzichtet?

    Ja, das Projekt wird günstiger. Ohne zusätzliche Renaturierungsmassnahmen ist die finanzielle Belastung für den Kanton jedoch grösser. Denn: Bei einer zusätzlichen ökologischen Aufwertung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 195 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund voraussichtlich bis zu 155 Millionen Franken, also bis zu 80% der Kosten (darunter rund 70 Millionen Franken für zusätzliche Renaturierungsmassnahmen). Für den Kanton verbleiben so rund 40 Millionen Franken (mindestens 20%). Ohne zusätzliche ökologische Aufwertung betragen die Gesamtkosten schätzungsweise 165 Millionen Franken, wobei sich der Bund lediglich mit rund 75 Millionen Franken, also 45% der Kosten, beteiligt. Es gäbe keine Zusatzfinanzierung für Renaturierungsmassnahmen. Für den Kanton verbleiben so etwa 90 Millionen Franken, rund 55% der Kosten.

    Hochwasserschutz und Renaturierung hängen jedoch eng zusammen. Der Bund sieht eine Zusatzfinanzierung für Hochwasserschutzprojekte vor, die über die minimalen Anforderungen an den Gewässerraum hinausgehen und diesen ökologisch aufwerten.

    Mit dem zusätzlichen Gewässerraum für die ökologische Aufwertung gewinnen wir um ein Mehrfaches – und zwar langfristig. Auch ohne diese Aufwertung, also mit reinem Hochwasserschutz, wird Fläche für die Ausweitung benötigt, damit der Hochwasserschutz sichergestellt werden kann. 

Nächste Schritte

  • Welches sind die nächsten Schritte im Projekt?

    Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat im Juni 2022 das Projekt, welches 2019 öffentlich aufgelegt worden ist, bewilligt. In einem nächsten Schritt beantragt er dem Kantonsrat einen Sonderkredit für die Realisierung des Vorhabens. Gemäss Auflageprojekt belaufen sich die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss auf rund 200 Millionen Franken. Für einen Kredit über 25 Millionen Franken ist eine Volksabstimmung nötig. Diese findet in Abhängigkeit der Dauer von allfälligen Beschwerdeverfahren statt. Im Anschluss startet der Kanton mit dem Ausführungsprojekt. Dabei wird das Auflageprojekt detailliert weiterentwickelt, so dass danach mit der Realisierung gestartet werden kann.

Externe Projektevaluation

  • Weshalb wurde das Projekt extern evaluiert?

    Der Kantonsrat erklärte im September 2016 ein Postulat für teilweise erheblich, welches das Reuss-Projekt sistieren wollte (P 132). Als Reaktion auf dieses Anliegen liess der Regierungsrat das Reuss-Projekt von einer unabhängigen Expertengruppe überprüfen.

  • Wer hat das Projekt überprüft?

    Das Reuss-Projekt wurde in vier Bereichen überprüft: Grundlagen, Konzepte, Verfahren und Organisation (Teil 1), Hydrologie, Hydraulik und Hochwasserschutz-Konzept (Teil 2), Geotechnik (Teil 3) sowie Renaturierung und Gewässerraum (Teil 4). Der Projekt-Review wurde von renommierten Spezialisten vorgenommen: Markus Jud, operativer Leiter des Linthwerks, verantwortete den ersten Teil der Überprüfung, die Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie der ETH Zürich den zweiten, das Institut für Geotechnik der ETH Zürich den dritten und das Nachhaltigkeitszentrum Sanu den vierten Teil des Reviews.

  • Zu welchem Schluss kommt die unabhängige Expertengruppe?

    Die unabhängige Expertengruppe bestätigt das geplante Reuss-Projekt – dessen Vorgehen, das Schutzkonzept und die ökologischen Ziele. Sie stützt somit auch die vorgesehene Breite des Gewässerraums. Die Dimensionen entsprechen den bundesrechtlichen Vorgaben. Die Überprüfung verdeutlicht zudem, dass der geplante Gewässerraum die bundesrechtlichen Anforderungen nur knapp erfüllt. Mit anderen Worten: Für eine signifikante Verkleinerung des Gewässerraums, wie etwa in Postulat P 132 gefordert, gibt es keinen Spielraum – will man auf die Zusatzfinanzierung, die der Bund für die ökologische Aufwertung des Gewässerraums vorsieht, nicht verzichten.

    Zum technischen Bericht, der das gesamte Projekt beschreibt, machte die Expertengruppe verschiedene Anpassungsvorschläge. Es ist zentral, dass der technische Bericht – als wesentliches Element des Projekts – nachvollziehbar und übersichtlich ist. Der Kanton Luzern hat deshalb alle Empfehlungen der Expertengruppe umgesetzt und den technischen Bericht bzw. das Projekt überarbeitet.

    Schlussbericht der Expertengruppe

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