Maskenpflicht aufgehoben
Mit der Aufhebung der Maskenpflicht können wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität machen. Da das Virus damit jedoch nicht einfach verschwunden ist, achten wir weiterhin auf die Hygiene, besonders beim Niesen und Husten. Nicht aufgehoben wurde die Isolationspflicht. Wer positiv auf das Virus getestet wurde, muss weiterhin in eine fünftägige Isolation.
Auf www.lu.ch veröffentlicht der Kanton Luzern die wesentlichen Informationen zur Lage. Falls sich spezifische neue Erkenntnisse ergeben, die für Schülerinnen und Schüler unserer Schule relevant sind, werden Sie wiederum auf unserer Webseite publiziert.