Rentnerpaar bei Wanderung

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Personen über 60 ohne Arbeitsstelle haben unter Umständen Anspruch auf Überbrückungsleistungen. So sichern sie ihre finanzielle Existenz bis zur ordentlichen Altersrente.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind 60 Jahre oder älter.
  • Sie sind arbeitslos, bekommen aber keine Arbeitslosentaggelder mehr.
  • Sie haben mindestens 20 AHV-Beitragsjahre mit jährlichem Mindesteinkommen von CHF 22'050.–, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Altersjahr.
  • Sie haben keine AHV- oder IV-Rente.
  • Ihre anerkannten Ausgaben sind höher als die anrechenbaren Einnahmen
  • Sie liegen unterhalb der Vermögensschwelle. Diese beträgt:
    • CHF 50'000.– Reinvermögen für Alleinstehende
    • CHF 100'000.– Reinvermögen für Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft

Bitte senden Sie die Anmeldung per Post an folgende Adresse:

  • WAS Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15
Berechnung

Ob Sie Überbrückungsleistungen bekommen und wie hoch diese sind, hängt von Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen ab.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird meine Überbrückungsleistung ausbezahlt (Zahlungstermine)?