Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnende 2023

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Die bisher für die Jahre 2021 und 2022 befristet gültige Begrenzung der solidarischen Finanzierung der Kosten der EL bei Bewohnenden von Pflegeheimen hat sich bewährt und soll deshalb ab 2023 unbefristet weitergeführt werden. Ergänzend dazu soll die Vergleichbarkeit der Aufenthaltstaxen der Pflegeheime erhöht und eine Rechtsgrundlage für die subsidäre Übernahme eines Heimdepots durch die Wohngemeinde eingeführt werden. 
Vernehmlassung Beginn 18.11.2021
Vernehmlassungsfrist bis 20.02.2022
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL Nr. 881, 867 
Unterlagen

Einladungsschreiben
Gesetzesentwurf GSD
Synopse Entwurf GSD/geltendes Recht
Erläuternder Bericht GSD
Antwortformular

Auskunft Edith Lang, Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft, edith.lang@lu.ch und 041 228 57 79
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