Tagesstrukturen

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen

Alle Schulen müssen Tagesstrukturen mit Betreuungselementen anbieten. So können die Kinder neben dem Unterricht die Zeiten ab 7 Uhr, über den Mittag und nachmittags bis 18 Uhr betreut in der Schule verbringen, wenn die Eltern dies wünschen.

Tagesstrukturen im Überblick

Kinder am Broschüre lesen

Broschüre

Die Broschüre "Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen" (2. revidierte Fassung 2009) gibt Schulleitungen und Behörden die nötigen Grundsatzinformationen:

  • 4 Modelle von Tagesstrukturen
  • Betreuungselemente
  • Kosten

Richtlinien

Die Dienststelle Volksschulbildung hat Richtlinien für den Betrieb erlassen.

Richtlinien

Evaluation Tagesstrukturen

Die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen wurden im Schuljahr 2019/20 evaluiert. Der Evaluationsbericht beinhaltet unter anderem Empfehlungen zur Weiterentwicklung.

Evaluationsbericht, Empfehlungen, Beurteilung und Bearbeitung

Tagesstrukturen: Pädagogisches Konzept

Das Konzept setzt den Fokus auf die pädagogische Ausgestaltung der Tagesstrukturen.

Tagesstrukturen umsetzen

Die Schulleitung setzt eines der Modelle gemäss Broschüre um und berücksichtigt folgende Punkte:

  • Ausarbeitung eines Konzepts
  • Räumlichkeiten und Einrichtung
  • Anstellung und Besoldung des Personals
  • Kostenbeteiligung der Eltern
  • Anmeldeformular für das Betreuungsangebot

Zusammenarbeit mit Privaten

Für bestimmte Betreuungselemente können die Schulen Verträge mit ausserschulischen Anbietern abschliessen. Die Dienststelle Volksschulbildung stellt eine Leistungsvereinbarung als Muster zur Verfügung.

Leistungsvereinbarung

Kantonsbeiträge

Auf den 1. Januar 2024 treten die geänderten Bestimmungen betreffend Kantonsbeiträge an die Betriebskosten des kommunalen Volksschulangebots in Kraft. Dabei ändert sich auch die Berechnung der Kantonsbeiträge an die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen. Neu werden die Kantonsbeiträge gemeindespezifisch ermittelt und entrichtet. Die anrechenbaren Nettobetriebskosten werden daher künftig pro Gemeinde auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenrasters ermittelt. Die Auszahlung der Kantonsbeiträge ist jeweils für August geplant.

LUSTAT Statistik Luzern ermittelt auf der Grundlage der Gemeindefinanzstatistik (Daten der letzten verfügbaren Rechnung der Gemeinde) und des Kostenrasters die anrechenbaren Nettobetriebskosten. Die Schulleitungen bzw. Gemeinden füllen also den Kostenraster nicht selbst aus. Der Kostenraster kann von den Gemeinden bei Bedarf dazu verwendet werden, die Höhe des Kantonsbeitrags zwecks Budgetierung selbst zu ermitteln. Dazu ist die Excelvorlage des Kostenrasters aufgeschaltet (siehe weitere Informationen zu Kantonsbeiträgen).

Die Dienststelle Volksschulbildung erhebt nötigenfalls ergänzende Informationen (z.B. zu freiwilligen Angeboten, zu nicht anrechenbaren Kosten), um die anrechenbaren Nettobetriebskosten abschliessend zu verifizieren. Werden Abweichungen gegenüber der Gemeindefinanzstatistik festgestellt, welche eine manuelle Korrektur erfordern, wird dies den Gemeinden im Sinne des rechtlichen Gehörs angezeigt.

Finanzielles

Hygiene und Essen in den Tagesstrukturen

12 Empfehlungen zur Hygiene am Mittagstisch

Werden Kinder und Jugendliche in den Tagesstrukturen verpflegt, unterliegt der Betrieb der Lebensmittelgesetzgebung. Die verantwortliche Person sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zur Selbstkontrolle stehen ihr von der kantonalen Lebensmittelkontrolle diverse Unterlagen zur Verfügung.

Merkblätter Lebensmittelkontrolle

Gesunde Mittagstische, sinnvolle Tischkultur

Ernährungsempfehlungen für Kinder

Ernährung von Kindern. Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (sge)

Ernährungsempfehlungen für Jugendliche

Empfehlungen für Jugendliche. Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (sge)

Hausaufgaben

Umsetzungshilfe für Schulleitungen, Lehrpersonen und Betreuende in Tagesstrukturen

Beurteilungs- und Fördergespräch

Beurteilungsbogen Mitarbeitende/r Tagesstrukturen (zum Anpassen)

 

Dienststelle Volksschulbildung

Regelschulung
Beauftragter Zyklus 2 und Tagesstrukturen
Thomas Güttinger

Kellerstrasse 10

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 67 01

E-Mail
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