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Mitteilung
25. Januar 2022
 
 

Luzerner Fasnacht kann stattfinden – mit pandemiebedingten Auflagen

Die Fasnacht im Kanton Luzern kann trotz der Pandemielage stattfinden. Es gibt aber Einschränkungen, die sich aus den Vorschriften des Bundes ergeben. Vertreter des Kantons haben die Voraussetzungen für die Bewilligung fasnächtlicher Aktivitäten am Dienstag an einem Runden Tisch mit der Stadt Luzern und Vertretern der grossen Fasnachtsorganisationen erörtert. Die hier skizzierten Rahmenbedingungen gelten, solange der Bund die Rechtslage nicht ändert.

Der Regierungsrat hat sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Verordnung des Bundes auf die Luzerner Fasnacht befasst. Er appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons, sich selbst und andere so gut wie möglich vor einer Covid-19-Infektion zu schützen. Das gelte innerhalb der Bundesbestimmungen auch an der Fasnacht. Sollte der Bund seine Massnahmen verschärfen oder lockern, können die nachfolgenden Planungsvorgaben noch Änderungen erfahren.

Beizenfasnacht mit Schutzkonzept
Gemäss den Bestimmungen des Bundes kann die Beizenfasnacht im Sinne kleiner Veranstaltungen im Innenbereich grundsätzlich stattfinden. Sofern eine Maskentragpflicht gilt und die Konsumation nur im Sitzen erfolgt, reicht für die Teilnehmenden der Nachweis einer Impfung oder Genesung (2G). Wo keine Maskentragpflicht gilt und die Konsumation frei ist, muss eine Impfung oder Genesung in den letzten vier Monaten oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden (2G+). Zuständig für die Kontrolle ihrer Gäste sind wie sonst auch die Restaurationsbetriebe. In jedem Fall ist ein Schutzkonzept notwendig.

Strassenfasnacht kann stattfinden, grössere Veranstaltungen nicht
Die aktuellen Covid-Regelungen des Bundes erlauben grundsätzlich spontane Ansammlungen von Personen. Damit ist auch die Strassenfasnacht in Gruppen im Freien möglich. Nicht zulässig sind hingegen grössere Veranstaltungen wie Umzüge, Tagwache und Orangenwerfen oder der Aufbau von Infrastrukturen wie Guggerbühnen. Auch die grossen Umzüge in der Stadt Luzern können – zumindest gemäss der aktuellen Verordnung – nicht bewilligt werden.

Am Runden Tisch mit der Stadt Luzern und den Fasnachtsorganisationen wiesen die Vertreter des Kantons darauf hin, dass die epidemiologische Entwicklung wegen der hohen Infektionszahlen schwierig einschätzbar ist und dass sich die Bestimmungen des Bundes kurzfristig ändern können. Vor diesem Hintergrund sind zum jetzigen Zeitpunkt keine abschliessenden Auflagen und Bewilligungen für die Fasnacht möglich. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Anfang Februar wieder mit den Covid-19-Massnahmen befassen.

Die epidemiebedingte Planungsunsicherheit sei «unbefriedigend für alle Beteiligten, aber unvermeidlich», so der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Und weiter: «Der Regierungsrat ist froh, dass die Fasnacht 2022, wenn auch in abgespeckter Form, stattfinden kann.»
 
 
David Dürr
Leiter Dienststelle Gesundheit und Sport
Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. 041 228 59 60
 
 
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