26.04.2022

INSTRUMENTE | Zwei neue Vorlagen zum Datenschutzmanagement

Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf müssen aufgrund der neuen Gesetzgebung bis September 2023 ihr Datenschutzmanagement überprüfen und allfällig notwendige Schritte einleiten. ARTISET bietet Unterstützung und stellt für die Mitglieder zwei neue Hilfsmittel zur Verfügung.

Zusätzlich zur Checkliste für eine Standortbestimmung zum Datenschutz in Institutionen stellen CURAVIVA, INSOS und YOUVITA zusammen mit ARTISET zwei neue Arbeitsinstrumente zur Verfügung.

Muster-Datenschutzkonzept

Mit dieser Vorlage können Sie ein institutionseigenes Datenschutzkonzept erstellen.
Ebenfalls finden Sie darin:

  • Grundsätze, die Sie beachten müssen,
  • Massnahmen, mit denen Sie die Datensicherheit gewährleisten können,
  • Rechte der betroffenen Personen,
  • Handlungsanleitungen und
  • die Bezeichnung der Verantwortlichkeiten.

Pflichtenheft für Datenschutzbeauftragte

In diesem Dokument sind die Aufgaben der für den Datenschutz zuständigen Person genauer umschrieben. Ausserdem finden Sie darin die Rechte und Kompetenzen des/der Datenschutzbeauftragten und ihre Unterstellung.

Hilfsmittel zum Downloaden

Datum der Inkraftsetzung verschoben

Das Bundesamt für Justiz hat kürzlich das Datum der Inkraftsetzung von Datenschutzgesetz und zugehöriger Verordnung auf September 2023 verschoben. Das gibt Ihnen etwas Luft und Zeit, sich für die angepassten Datenschutzbestimmungen fit zu machen und die notwendigen Schritte im Unternehmen einzuleiten.