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Mitteilung
15. Juni 2022
 
 

Regierungsrat passt Verteilschlüssel an und beauftragt die zuständige Dienststelle mit der Zuweisung an die Gemeinden

Aufgrund des anhaltend starken und prognostizierten Zustroms von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine sowie weiteren Migrationsbewegungen kann die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich trotz grosser kantonaler Anstrengungen nicht mehr alleine mit kantonalen Unterbringungsmöglichkeiten und privaten Angeboten gedeckt werden. Daher beauftragt die Luzerner Regierung die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), eine Zuweisung an die Luzerner Gemeinden vorzunehmen. Der Verteilschlüssel beträgt neu 0.0235.

In der Schweiz haben bisher über 55'000 Menschen aus der Ukraine Zuflucht gesucht und den Status S beantragt. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Migration SEM könnten je nach Verlauf des Konflikts in den Monaten Juni bis Oktober 2022 monatlich zwischen 7’000 und 15’000 weitere Personen in der Schweiz um Schutz ersuchen. Hinzu kommen schweizweit schätzungsweise noch 18'000 Personen, die im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens im Jahr 2022 in der Schweiz Asyl beantragen dürften. Ausgehend von einem mittleren Szenario (100'000 Schutzsuchende aus der Ukraine) ist bis Ende Jahr somit insgesamt mit rund 118’000 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich schweizweit zu rechnen. Bei einem Anteil am Verteilschlüssel von 4.8 Prozent für den Kanton Luzern entspricht dies 5’664 Zuweisungen an den Kanton Luzern. Gleichzeitig waren per 31. Dezember 2021 bereits 3’845 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in kantonaler Zuständigkeit. Insgesamt müssen damit im Kanton Luzern insgesamt rund 9'500 Plätze für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung stehen.

Kanton kann Unterbringungssituation längerfristig nicht mehr alleine bewältigen
Der Kanton Luzern ist gemäss Sozialhilfegesetz die ersten zehn Jahre nach Einreise für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich alleine zuständig. Im Gegensatz zu anderen Kantonen gibt es deshalb keine permanente Verteilung der Personen an die Luzerner Gemeinden. Seit Beginn der Fluchtbewegungen aus der Ukraine hat der Kanton Luzern bereits knapp 1’400 zusätzliche Plätze in den kantonalen Unterbringungsstrukturen geschaffen. Da jedoch bis auf Weiteres wöchentlich rund 100 neue Schutzsuchende in den Kanton Luzern kommen, braucht es dringend weitere Unterbringungsplätze. Die Anmietung von einzelnen Wohnungen kann den hohen Bedarf nicht zeitgerecht decken. Hinzu kommt, dass viele Privatunterbringungen keinen dauerhaften Bestand haben und Umplatzierungen in kantonale Unterbringungsstrukturen erfordern. Zur Überbrückung der kommenden Monate sind deshalb auch weitere Grossunterkünfte wie aktuell auf der Luzerner Allmend oder auch Zivilschutzanlagen erforderlich. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen trifft gemeinsam mit dem kantonalen Führungsstab die notwendigen Vorbereitungen. Trotz dieser Anstrengungen kann der Kanton Luzern aufgrund der hohen Anzahl und des hohen Tempos der Zuströme die Unterbringungssituation längerfristig nicht mehr selbständig bewältigen.

Regierung passt Verteilschlüssel an
Gemäss Sozialhilfegesetzgebung kann der Kanton die Einwohnergemeinden verpflichten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wobei die Kostenübernahme für die Unterkünfte weiterhin beim Kanton verbleibt. Bereits Anfang April 2022 hatte der Regierungsrat vorsorglich, basierend auf den damaligen Prognosen, einen Verteilschlüssel für eine allfällige Zuweisung an die Gemeinden beschlossen. Gemäss den aktuellen Prognosen des SEM hat er diesen nun angepasst auf 0.0235 (alt: 0.017). Eine allfällige Anpassung des vorliegenden Verteilschlüssels erfolgt, wenn das SEM seine Prognose 2022 verändert.

DAF erhält Auftrag, Zuweisung vorzunehmen
Im Aufnahmesoll der Gemeinden werden nebst den Schutzsuchenden aus der Ukraine auch alle anderen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen berücksichtigt, für die der Kanton Luzern zuständig ist. Die DAF als zuständige Dienststelle wird von der Regierung beauftragt, die Zuweisung an die Gemeinden nun vorzunehmen. Die Details zu der Zuweisung an die Gemeinden kommuniziert die DAF in der Folgewoche.

Unterstützung der Gemeinden notwendig und sehr geschätzt
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, bedauert, dass die anfängliche Theorie nun in die Praxis umgesetzt werden muss: «Es war uns stets ein grosses Anliegen, auf eine Zuweisung an die Gemeinden möglichst zu verzichten. Die aktuelle ausserordentliche Lage und die Prognosen des SEM zeigen nun aber, dass wir trotz besten Voraussetzungen und grössten Anstrengungen dieses letzte Mittel ergreifen müssen, um diesen anhaltend starken und raschen Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine längerfristig bewältigen zu können.» Die Zuweisung an die Gemeinden solle aber nur so lange andauern, wie dies unbedingt notwendig sei. «Die Bewältigung dieser Lage ist leider nicht nur ein Sprint, sondern ein Marathon. Wir brauchen nun die zumindest vorübergehende Unterstützung der Gemeinden, um diesen zu bewältigen und es ins Ziel zu schaffen. Für den grossen Support danke ich den Gemeinden herzlich», so Graf.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am 15. Juni zwischen 13.00 und 13.30 Uhr)

Noëlle Bucher
Departementssekretärin
Co-Leitung Departementssekretariat
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am 15. Juni zwischen 13.00 und 13.30 Uhr)
 
 
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