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Mitteilung
12. September 2022
 
 

Zwischenbilanz Gemeindezuweisung: 16 Gemeinden erfüllen Aufnahmesoll

Im Juni 2022 wurden 74 Luzerner Gemeinden verpflichtet, innert 10 Wochen Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereit zu stellen. Zehn der betroffenen Gemeinden haben die per 1. September 2022 geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls erfüllt. Sechs Gemeinden hatten ihr Aufnahmesoll bereits vor Aktivierung der Gemeindezuweisung zu über 100 Prozent erreicht. 64 Gemeinden haben die geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls nicht erfüllt und müssen insgesamt noch rund 1800 Plätze schaffen. Seit dem 1. September 2022 sind für diese Gemeinden Ersatzabgaben fällig.

Können die dem Kanton zugewiesenen Asylsuchenden und Schutzbedürftigen in den bestehenden Unterkünften nicht mehr untergebracht werden, kann der Kanton gemäss Sozialhilfegesetzgebung die Einwohnergemeinden verpflichten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wobei die Kostenübernahme für die Unterkünfte weiterhin beim Kanton verbleibt.

Aufgrund der Fluchtbewegungen von Schutzsuchenden aus der Ukraine setzt die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) im Auftrag der Luzerner Regierung aktuell die Zuweisung an die Gemeinden um (siehe Medienmitteilung vom 22. Juni 2022 und Medienmitteilung vom 10. August 2022). 74 Gemeinden hatten im Juni 2022 einen Zuweisungsentscheid erhalten. Seither hatten diese zehn Wochen Zeit, gemäss dem durch den Luzerner Regierungsrat festgelegten Verteilschlüssel pro 1’000 Einwohnende 23,5 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Der Erfüllungsgrad betrug 75 Prozent. Bis zum 1. Dezember 2022 gilt ein Erfüllungsgrad von 90 Prozent.

Seit Ablauf dieser Frist haben zehn der betroffenen Gemeinden die per 1. September 2022 geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls erfüllt, davon haben sieben Gemeinden bereits die per 1. Dezember 2022 geforderten 90 Prozent ihrer Aufnahmepflicht erfüllt. 6 Gemeinden hatten ihr Aufnahmesoll bereits vor Aktivierung der Gemeindezuweisung zu über 100 Prozent erreicht. Somit schufen die Gemeinden mit Stichtag 1. September 2022 bisher insgesamt 843 Plätze der per 1. Dezember 2022 geforderten 3344 Plätze.

64 Gemeinden müssen Ersatzabgaben zahlen
Wie im Sozialhilfegesetz vorgesehen werden für diejenigen 64 Gemeinden, die 75 Prozent ihres Aufnahmesolls erst teilweise oder noch nicht erfüllt haben, ab dem 1. September 2022 Ersatzabgaben fällig.

Die Höhe der Ersatzabgaben beträgt pro Tag und nicht aufgenommene Person:

  • für die ersten beiden Monate: CHF 10.-
  • ab dem dritten bis zum Ende des vierten Monats: CHF 20.-
  • ab dem fünften bis zum Ende des sechsten Monats: CHF 30.-
  • ab dem siebten Monat: CHF 40.-

    Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahme-Soll übererfüllen. Da diese Umverteilung gemäss gesetzlicher Grundlage jeweils am Ende eines Kalenderjahrs erfolgt, kann zur Höhe der zu leistenden Abgaben, beziehungsweise zu den Bonuszahlungen, zurzeit noch keine Aussage gemacht werden.

    Situation bleibt höchst anspruchsvoll
    Seit Mitte März hat die DAF ihre Unterbringungskapazitäten kontinuierlich erhöht und unabhängig von der Gemeindezuweisung rund 1900 neue Plätze geschaffen. Sie unternimmt auch weiterhin grosse Anstrengungen, um laufend weitere Unterbringungsplätze zu schaffen.

    Regierungspräsident Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, sagt: «Die Lage bleibt trotz grosser Anstrengungen von Kanton und Gemeinden höchst anspruchsvoll. Aufgrund der raschen und hohen Zuweisungen müssen wir alle neu geschaffenen Plätze im Nu wieder belegen. Dass der bezahlbare Wohnraum knapp ist, stellt uns alle – Kanton sowie Gemeinden – vor grosse Herausforderungen. Ich danke den Gemeinden herzlich, dass Sie uns unterstützen.»

    Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet damit, dass bis zum Herbst insgesamt zwischen 80'000 und 120'000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Schweiz den Status S beantragen werden. Auch die ordentliche Asylmigration nimmt zu. Das SEM rechnet hier mit rund 18'000 Personen, welche bis Ende Jahr in der Schweiz Asyl beantragen werden. Gemäss Verteilschlüssel muss der Kanton Luzern 4.8% der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich übernehmen.

    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Lebensqualität
    Luzern steht für Zusammenhalt

    Anhang
    Bilanz Zuweisungen vom 21. Juni 2022 per 1. September 2022
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    Philippe Otzenberger
    Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
    Stv. Dienststellenleiter / Asyl- und Flüchtlingskoordinator
    Telefon 041 228 39 79
    (erreichbar am 12. September 2022 von 15.00 bis 15.30 Uhr)
     
     
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