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Mitteilung
13. Dezember 2022
 
 

Ab Schuljahr 2023/24: Integrationsbrückenangebot für Leistungsstarke

Jugendliche mit Schutzstatus S dürfen künftig das Zentrum für Brückenangebote besuchen. Für späteingereiste leistungsstarke Jugendliche gibt es eine neue Anschlusslösung im Brückenangebot.

Der Regierungsrat hat entschieden, dass Jugendliche mit Schutzstatus S für das Schuljahr 2023/24 das Integrationsbrückenangebot (IBA) des Zentrums für Brückenangebote besuchen können. Zudem wird innerhalb des IBA «Basis» künftig ein spezifisches Angebot für leistungsstarke Jugendliche angeboten. Dieses Basisjahr richtet sich neben Personen mit Schutzstatus S an alle späteingereisten Jugendlichen mit hohem schulischen Potential. Späteingereiste sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 23 Jahre aus dem Asylbereich und aus EU/EFTA- und Drittstaaten, die nicht länger als zwei Jahre in der Schweiz sind.

Sprachniveau A2 erreicht
Ukrainische Kinder und Jugendliche besuchen im Kanton Luzern die obligatorische Volksschule, 16- bis 18-jährige Jugendliche werden in den Schulangeboten Asyl (SAA) unterrichtet. Zwischenzeitlich haben einige der Lernenden des SAA das Sprachniveau A2 erreicht und sollen analog den Asylsuchenden eine adäquate Anschlusslösung erhalten. Dies betrifft schätzungsweise zwanzig Jugendliche, weitere zwanzig werden voraussichtlich im Verlauf des Schuljahres 2023/24 dazu stossen.

Warum dieses spezifische Basisjahr?
Das ukrainische Bildungssystem ist stark akademisch ausgerichtet. Um die akademische Anschlussfähigkeit (Maturität) zu gewährleisten, fehlte bis anhin im Kanton Luzern ein Angebot, um diese Lücke – vor allem in sprachlicher Hinsicht – zu schliessen. Aufgrund der kantonalen Bildungshoheit ist der Kanton Luzern hierfür verantwortlich. Erfahrungen aus vergleichbaren Krisen zeigen, dass neben den rückkehrorientierten Massnahmen auch frühzeitige Massnahmen hinsichtlich einer mittel- und langfristigen Integration wichtig sind. Dabei gilt es, die Regelsysteme so weit wie möglich zu nutzen und die Vergleichbarkeit der Chancen zwischen den verschiedenen Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.

Berufslehre
Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert. Deshalb ist im Kanton Luzern eine Berufslehre mit diesem Status heute nicht zugelassen. Die Situation wird in ca. einem Jahr neu beurteilt, wenn erste Lernende aus dem IBA vor der Frage ihrer beruflichen Zukunft stehen.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation
 
 
Christof Spöring
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Telefon 041 228 52 25
E-Mail christof.spoering@lu.ch
(erreichbar am Dienstag, 13. Dezember 2022, von 10.30 bis 11.30 Uhr)
 
 
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