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Mitteilung
18. Januar 2023
 
 

Straflose Selbstanzeigen pendeln sich ein - ordentliche Nachsteuerverfahren nehmen leicht zu

Im Jahr 2022 wurden - wie bereits 2019 bis 2021 - deutlich weniger Selbstanzeigen eingereicht als während der Einführungsphase des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA). Die Anzahl der Neueingänge (418) bewegt sich wieder auf dem Niveau vor dem Inkrafttreten des AIA. Bei den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren gab es einen leichten Anstieg.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr aus Selbstanzeigen 4,7 Mio. CHF für den Kanton und die Gemeinden und 1,0 Mio. CHF für den Bund eingenommen. Die offenen Verfahren bei den straflosen Selbstanzeigen sind etwa gleich wie im Jahr 2021. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat im vergangenen Jahr 424 (Vorjahr 698) Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen fakturiert und erledigt. Die daraus resultierenden Erträge für Bund, Kanton und Gemeinden sind im 2022 im Vergleich zum Vorjahr gesunken und liegen unter dem Schnitt der Jahre 2011 bis 2022. Mit dem Rückgang der offenen Fälle per 01.01. konnten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr auch weniger Verfahren fakturiert werden. Der durchschnittliche Ertrag pro Verfahren ist im Jahr 2022 zwar leicht gestiegen, liegt aber deutlich unter dem langjährigen Schnitt.

Bei den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren liegen die Fallzahlen im Bereich der Jahre 2019 bis 2021, aber deutlich über den Werten vor 2019. Die Zunahme ist im Vergleich zu den Jahren 2019 bis 2021 aber nicht mehr primär auf AIA-Meldungen zurückzuführen. Bei den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren betrugen die Einnahmen 2,5 Mio. CHF für den Kanton und die Gemeinden bzw. 0,7 Mio. CHF für den Bund.

Nachdem die Selbstanzeigen in den Jahren 2017 und 2018 stark zunahmen und der AIA seine Wirkung mithin voll entfalten konnte, hält nun seit 2020 diesbezüglich wieder der steuerliche «Courant normal» Einzug. Während die Anzahl der Selbstanzeigen weiter rückläufig ist bzw. seit nun rund drei Jahren stagniert, nehmen die ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren in der Tendenz leicht zu.

Detaillierte Zahlen: Tabellen im PDF
 
 
Christoph Rütter
Teamleiter Spezialdienste
Telefon 041 228 56 93
christoph.ruetter@lu.ch

KANTON LUZERN
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern

www.steuern.lu.ch
 
 
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