Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

29. August 2017

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Regierung beurteilt Vorlage kritisch

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die Zersiedelung zu bremsen und die Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen zu vereinfachen. In seiner Vernehmlassungsantwort beurteilt der Kanton Luzern die Vorlage aber als schwer verständlich, unausgereift und für die Praxis nicht geeignet. Der neu entwickelte Planungs- und Kompensationsansatz wird aus heutiger Sicht integral abgelehnt. Dieser Ansatz soll dazu dienen, ausserhalb der Bauzonen Vorhaben zu ermöglichen, sofern andernorts eine Kompensation für die Beanspruchung der Landwirtschaftsfläche geleistet wird. Der Vollzug dieser Bestimmung dürfte sich als sehr schwierig erweisen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die für die Kantone sehr wichtige Vorlage grundlegend, ohne Zeitdruck und im Rahmen einer umfassenden Perspektive zu überarbeiten.

Finanzausgleich 2018: Regierung setzt sich für tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne ein

In seiner Stellungnahme zum Bericht der eidgenössischen Finanzverwaltung zum Finanzausgleich 2018 zwischen Bund und Kantonen (NFA) zuhanden der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren setzt sich der Luzerner Regierungsrat erneut dafür ein, dass ressourcenschwache Kantone in ihrer Entwicklung durch den NFA im Sinne eines Anreizsystems gestärkt und nicht geschwächt werden.
 
Der Kanton Luzern hat seine Finanzkraft im Vergleich zum nationalen Durchschnitt stark verbessert. Diese Verbesserung zeigt sich an der Entwicklung des Ressourcenpotenzials des NFA. Diese positive Entwicklung führt einerseits zu mehr Steuereinnahmen, andererseits aber auch zu überproportional weniger Ressourcenausgleich im NFA. Das heisst: Die Mindererträge aus dem NFA übersteigen den Effekt aus dem gestiegenen Ressourcenpotenzial. Diese Situation ist auf einen Systemfehler bei der Gewichtung der Unternehmensgewinne zurückzuführen. Vordringlichstes Anliegen des Kantons Luzern ist deshalb die tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne im Rahmen der Arbeiten zum dritten Wirksamkeitsbericht.
 
Zur Stellungnahme

Regierungsrat bewilligt Strassenbauprojekt in Sempach

Da die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit ungenügend sind, wird der Knoten Rainerstrasse in Sempach zum Kreisel umgestaltet. Zusätzlich ist eine zweite Bushaltebucht und ein Radweg vorgesehen. Koordiniert mit dem ASTRA-Projekt «Autobahnanschluss A2 Sempach» entsteht damit eine durchgehende Radverkehrsanlage zwischen Sempach und Hildisrieden. Das Strassenbauprojekt ist im Bauprogramm der Kantonsstrassen 2015-2018 enthalten. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 3 Millionen Franken sowie weitere 3 Millionen an gebundenen Ausgaben für die gleichzeitig erfolgende Strassensanierung. Über die Mittel kann erst verfügt werden, wenn ein rechtsgültiger Voranschlag vorliegt.

Schutzbauten im Gebiet Linden in Weggis bewilligt

Das Gebiet Linden in Weggis weist eine mittlere bis erhebliche Gefährdung durch Naturgefahren wie Sturz- und Rutschprozesse aus. Zwei grosse Schutzdämme entlang des Waldrandes im Chilewald reduzieren die Risiken für die betroffenen Wohngebäude um 95 Prozent. Der Regierungsrat bewilligt ein entsprechendes Projekt der Gemeinde Weggis. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf 2.5 Millionen Franken, davon fallen für den Kanton Luzern 712'500 Franken an. Über die Kantonsmittel kann erst verfügt werden, wenn ein rechtsgültiger Voranschlag vorliegt.

Austritt Schulkommission KS Reussbühl

Beatrice Aregger tritt aus beruflichen und persönlichen Gründen als Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Reussbühl zurück. Ihr Austritt erfolgte per 31. Juli 2017. Der Regierungsrat hat ihre Nachfolge bereits gewählt.
 
Kurzmitteilung vom 14.  Juli 2017

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