Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

19. November 2018

Kanton beteiligt sich weiterhin am Leistungsauftrag der Wirtschaftsförderung

Der Kanton Luzern beteiligt sich für die Jahre 2019 bis 2021 mit einem jährlichen Staatsbeitrag von 600'000 Franken an der Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern. Der Betrag entspricht rund 30 Prozent des Aufwandes der Wirtschaftsförderung. Über 50 Prozent werden mit Beiträgen aus der Wirtschaft finanziert (1,1 Mio. Franken). Rund 390'000 Franken leisten die Gemeinden. Die Wirtschaftsförderung Luzern hat sich als Anlaufstelle für die Wirtschaft etabliert. Ihre strategische Ausrichtung hat sich bewährt.

Änderung der Stipendienverordnung

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Stipendienverordnung beschlossen. Gesuche um Ausbildungsbeiträge müssen für alle Aus- und Weiterbildungen jährlich eingereicht werden. Ausbildungsbeiträge werden jährlich ausbezahlt. Bisher wurden Darlehen jeweils für die gesamte Ausbildungsdauer gesprochen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese grossen Darlehen kaum vollständig bezogen wurden. In einer Pilotphase wurde die Aufteilung pro Jahr besser aufgenommen. Mit der Änderung wird die Stipendienverordnung an eine bereits bewährte Praxis angepasst. Sie hat deshalb keine finanziellen Auswirkungen auf die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Die Änderung wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Infrastrukturausbau Bahnhof Rothenburg geplant

Der Kanton Luzern will zusammen mit der Gemeinde Rothenburg die aus dem Programm «AggloMobil due» resultierenden Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn im Bahnhof Rothenburg Station gewährleisten und optimieren. Zu diesem Zweck soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den SBB sowie der Gemeinde Rothenburg eine neue Busstation gebaut, die Perronanlage näher zu den Bushaltekanten verlegt und mit einer neuen Personenunterführung erschlossen werden. Der Umbau trägt dazu bei, dass die bestehende Publikumsanlage der SBB sowie die Bushubs behindertenkonform ausgebaut werden. Der Regierungsrat ermächtig das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, eine entsprechende Vereinbarung zum Infrastrukturausbau des Bahnhofs Rothenburg mit dem Bund und den SBB zu unterzeichnen. Diese regelt die Aufgaben und die Kostentragung für die Phasen des Auflage- und Bauprojekts, des Plangenehmigungsverfahrens und der Submission für die geplanten Bauten und Anlagen.

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