Mitteilung

27. November 2019

Schmolz + Bickenbach: Regierungsrat appelliert an volkswirtschaftliche Verantwortung der Finma

Der Stahlkonzern Schmolz + Bickenbach mit Sitz in Luzern befindet sich in einer äusserst schwierigen finanziellen Situation. Der Regierungsrat hat vor diesem Hintergrund sowohl bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht wie auch beim zuständigen Bundesrat interveniert, um die volkswirtschaftlichen Interessen des Kantons Luzern und die Interessen der betroffenen Arbeitnehmenden wahrzunehmen.
 
Mit Mitteilung vom 25. November 2019 hat die Übernahmekommission (UEK) bekannt gegeben, dass sie im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung der Schmolz + Bickenbach AG Gesuche der beiden Hauptaktionäre Martin Haefner/BigPoint Holding AG und Liwet Holding AG um Erteilung einer Sanierungsausnahme von der Angebotspflicht abgewiesen hat. Die beiden Aktionäre hatten die Ausnahme von der Angebotspflicht und weitere Forderungen als Bedingung formuliert, damit sie eine dringend nötige Kapitalerhöhung finanzieren. Der Luzerner Stahlkonzern benötigt mindestens 325 Millionen Franken, um eine fällig werdende Anleihe zurückzuzahlen, die Verschuldung zu senken und wieder kapitalmarktfähig zu werden.
 
Die UEK führt als Begründung für ihren negativen Entscheid an, es gebe andere, nicht apriori aussichtslose Sanierungsmassnahmen für das Unternehmen, so dass eine genügende Kapitalerhöhung möglicherweise auch ohne einen Kontrollwechsel durchgeführt werden könne. Gegen diese Verfügung der UEK hat Schmolz + Bickenbach bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Beschwerde erhoben. Das Unternehmen macht geltend, Martin Haefners Sanierungsangebot sei das einzige verbindliche und ohne die entsprechende Kapitalerhöhung sei der Konkurs der Firma unabwendbar. Die Zeit drängt, eine ausserordentliche Generalversammlung soll am 2. Dezember 2019 über die Kapitalerhöhung befinden.
 
Um die volkswirtschaftlichen Interessen des Kantons Luzern wahrzunehmen, ist der Regierungsrat an die FINMA gelangt. Zudem hat sich Regierungspräsident Paul Winiker mit Bundesrat und Wirtschaftsminister Guy Parmelin telefonisch ausgetauscht. Im Wesentlichen hat sich der Regierungsrat gegenüber der FINMA wie folgt geäussert:
 
- Schmolz + Bickenbach befindet sich gemäss seinen Finanzkennzahlen in einer existenziell bedrohlichen Finanzlage. Ohne eine massive Kapitalerhöhung besteht ein akutes Insolvenzrisiko.
- Es muss deshalb die oberste Priorität aller Beteiligten sein, dass dem Unternehmen rasch die benötigten Mittel zugeführt werden können, damit eine nachhaltige Stabilisierung gelingt und die gefährdeten Arbeitsplätze gesichert werden können.
- Es ist die Erwartung des Regierungsrates, dass die für Notfälle gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelung vom Pflichtangebot in diesem volkswirtschaftlichen Kontext betrachtet wird, soweit es der Rettung des Unternehmens dient, und der Ermessensspielraum zu Gunsten des Unternehmens genutzt wird.
- Der Industriewerkplatz Schweiz ist nur mit grossen Anstrengungen international wettbewerbsfähig. Es wäre vor diesem Hintergrund unverständlich, wenn durch die zuständigen Behörden nicht alles unternommen würde, um für Schmolz + Bickenbach eine nachhaltige Lösung zu ermöglichen.
 
Telefongespräch mit Bundesrat Parmelin
Der Luzerner Regierungspräsident Paul Winiker hat sich am Mittwoch, 27. November 2019, telefonisch direkt mit Wirtschaftsminister Guy Parmelin ausgetauscht, um Möglichkeiten und Massnahmen zur Unterstützung von Schmolz + Bickenbach zu erörtern.
 
Wegen der herausfordernden Lage im internationalen Stahlmarkt haben sich die Finanzkennzahlen von Schmolz + Bickenbach stark verschlechtert. Falls die ausserordentliche Generalversammlung der Kapitalerhöhung nicht zustimmt, droht dem Unternehmen nach Angaben des Verwaltungsrates die Insolvenz. Im Kanton Luzern wären mehr als 700 Arbeitsplätze in Gefahr, weltweit wären es 10'000.

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