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Bundesrat streicht veraltete Verkehrsregeln - Gesetzesänderungen per 01.01.2016 |
Verschiedene Bestimmungen im Strassenverkehrsrecht entsprachen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Der Bundesrat hat darum die nötigen Änderungen beschlossen und die Verordnungen entsprechend angepasst. Die Änderungen wurden per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Nachfolgend einige Beispiele von gestrichenen Bestimmungen:
| • | Die Regeln für Fussgängerkolonnen wurden aufgehoben, weil es solche Kolonnen kaum mehr gibt (Art. 26 und 49 VRV) |
| • | Die Regeln über das Mitführen von sperrigen sowie spitzen und kantigen Gegenständen durch Fussgängerinnen und Fussgänger (Art. 48 Abs. 2 VRV) entsprechen nicht mehr dem Verkehrsverhalten |
| • | Die Regel, wonach Radfahrerinnen und Radfahrer die Pedale nicht loslassen dürfen (Art. 3 Abs. 3 VRV), wurde gestrichen |
Gesetzesänderungen per 01. 01. 2016 | |