Luzerner Polizei
Verkehrsinstruktion VI-News 2016-01

Ausgabe vom Dienstag 19. Januar 2016
 
Die VI-News enthalten Informationen der Verkehrsinstruktion der Luzerner Polizei für Lehrpersonen und Schüler.

Was Sie über Trendfahrzeuge wissen sollten…

Die Luzerner Polizei stellt auf öffentlichen Verkehrsflächen eine Zunahme von motorisierten Trendfahrzeugen fest, die nicht den Vorschriften entsprechen und daher für das Benützen auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten sind. Das Merkblatt im Anhang soll Klarheit schaffen.
 

Merkblatt Elektro- und Trendfahrzeuge

Bundesrat streicht veraltete Verkehrsregeln - Gesetzesänderungen per 01.01.2016

Verschiedene Bestimmungen im Strassenverkehrsrecht entsprachen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Der Bundesrat hat darum die nötigen Änderungen beschlossen und die Verordnungen entsprechend angepasst. Die Änderungen wurden per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
 
 
 
Nachfolgend einige Beispiele von gestrichenen Bestimmungen:
Die Regeln für Fussgängerkolonnen wurden aufgehoben, weil es solche Kolonnen kaum mehr gibt (Art. 26 und 49 VRV)
Die Regeln über das Mitführen von sperrigen sowie spitzen und kantigen Gegenständen durch Fussgängerinnen und Fussgänger (Art. 48 Abs. 2 VRV) entsprechen nicht mehr dem Verkehrsverhalten
Die Regel, wonach Radfahrerinnen und Radfahrer die Pedale nicht loslassen dürfen (Art. 3 Abs. 3 VRV), wurde gestrichen

Gesetzesänderungen per 01. 01. 2016

Neue Telefonnummer der Verkehrsinstruktion

Ab sofort erreichen Sie die Verkehrsinstruktion der Luzerner Polizei unter der neuen Telefonnummer 041 289 24 44.

Kontakt

LUZERNER POLIZEI
Verkehrsinstruktion
Centralstrasse 21
6210 Sursee
Tel +41 41 289 24 44
E-Mail verkehrsinstruktion.polizei@lu.ch