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Gesetzesänderung Fahrradausrüstung |
Ab dem 15.01.2017 ist die weissreflektierende Kennzeichnung von Reifen, Speichen und Felgen an Fahrrädern und Mofas erlaubt. Neu sind auch gelbe Pedal- und Speichenlichter gestattet. Somit entsprechen die bereits gängigen, reflektierenden, weissen Speichensticks den Vorschriften. Die Sticks erhöhen die seitliche Sichtbarkeit am Fahrrad und werden von der Luzerner Polizei empfohlen.
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