Mitteilung

18. Januar 2019

Kanton Luzern geht gegen Legionärskrankheit vor

Die Fallzahlen der Legionärskrankheit haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Der Kanton Luzern nimmt diese Entwicklung ernst und informierte über die neuen rechtlichen Anforderungen des Bundes. Über 100 Hoteliers, Betreiber von Badeanstalten sowie Alters- und Pflegeheimen erfuhren, was ihre Aufgabe ist und was sie gegen den Erreger unternehmen können.
 
In den vergangenen Jahren sind die Fälle der Legionärskrankheit stark gestiegen. Aus diesem Grund hat der Bund neue rechtliche Anforderungen für wichtige Übertragungswege wie Duschwasser und Sprudelbäder gestellt. Diese betreffen öffentlich zugängliche Anlagen, wie sie beispielsweise in Alters- und Pflegeheimen, Hotels, Schulen oder Badeanlagen vorkommen. Über 100 Interessenvertreterinnen und -vertreter sind der Einladung des Kantons Luzern gefolgt und haben sich über die Neuerungen informiert. Gesundheitsdirektor Guido Graf betonte bereits eingangs: «Die Legionärskrankheit hat ein alarmierendes Mass angenommen, die es zum Schutz der Bevölkerung zu bekämpfen gilt.»
 
Kontrollen durch den Kanton
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz ist im Kanton Luzern für den Vollzug der neuen Gesetzte verantwortlich. Wie bei Lebensmittelbetrieben bereits üblich, wird mit periodischen Kontrollen vor Ort überprüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Falls nicht, muss nachgebessert werden. Kantonschemiker Silvio Arpagaus: «Die neuen rechtlichen Anforderungen gelten nur für Anlagen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. In Eigenverantwortung sollten die Anlagen aber auch zu Hause sachgerecht betrieben werden».
 
Korrekte Temperaturen besonders wichtig
Das neue Gesetz verlangt, dass jeder Betrieb mit öffentlichen Dusch- und Badeanlagen präventive Massnahmen gegen Legionellen ergreift. Dabei sind den Gegebenheiten der eigenen Anlage Rechnung zu tragen und Schwachstellen im Wassersystem wie beispielsweise verkalke Anlageteile, Leitungsteile mit stehendem Wasser oder unzureichende Betriebstemperaturen zu identifizieren. Da sich Legionellen nur in einem bestimmten Temperaturbereich wohl fühlen, sind die korrekten Temperaturen für einen sicheren Betrieb besonders wichtig. Als Grundregel gilt, dass kaltes Wasser kalt und heisses Wasser heiss sein muss (siehe Kasten). Bei Temperaturen um 60°C sterben Legionellen ab. Letztlich kann aber nur mit periodischen Laboruntersuchungen sichergestellt werden, ob die Massnahmen wirksam sind und die Qualität des Wassers in Ordnung ist.
 
Der Kantonschemiker zeigt sich mit der Veranstaltung zufrieden: «Das grosse Interesse der Betriebe zeigt, dass das Thema sehr ernst genommen wird. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller Betroffenen kann dem aufsteigendem Trend bei der Legionärskrankheit entgegengewirkt werden».
 

Legionellose

Die Legionellose, welche auch als Legionärskrankheit bezeichnet wird, ist eine schwere Lungenentzündung, die durch Legionellen-Bakterien ausgelöst wird. Die Erreger kommen natürlicherweise in fast allen wässerigen und feuchten Umgebungen vor und können sich im warmen Wasser zwischen 25 °C und 45 °C rasch vermehren. Besonders betroffen sind Wasserleitungen, Wasserhähne, Duschköpfe, Whirlpools, lüftungstechnische Anlagen, etc. Die Ansteckung erfolgt beim Einatmen von zerstäubten Wassertröpfchen.
 
Folgende Mindest- und Höchsttemperaturen gilt es einzuhalten:
 
Entnahmestellen Kaltwasser: max. 25 °C
Entnahmestellen Warmwasser: min. 50 °C
warmgehaltene Leitungen: min. 55 °C
Warmwasserboiler (mind. 1 Std. pro Tag): min. 60 °C
 
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Kontakt

Dr. Silvio Arpagaus
Kantonschemiker Luzern
Telefon 041 248 84 03
(erreichbar am 18. Januar 2019, 9.30 - 11.30 Uhr)