Mitteilung

26. August 2020

Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024: Defizite wegen Corona – keine Steuererhöhung und kein Sparpaket geplant

Die Finanzpolitik des Kantons Luzern wird aufgrund der Corona-Pandemie durchgeschüttelt. Die Mindereinnahmen infolge des Lockdowns sind massiv und haben Auswirkungen auf den Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Voranschlag 2021 mit einem Aufwandüberschuss von knapp 50 Millionen Franken. Im ähnlichen Rahmen zeigen sich die Aufwandüberschüsse in den Folgejahren 2022 bis 2024.
 
Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021–2024 ist anders als die bisherigen Aufgaben- und Finanzpläne des Kantons Luzern. Grund dafür ist der Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020. Die Folgen der Pandemie – insbesondere der wochenlange wirtschaftliche Stillstand – führen im Jahr 2020 zu Mindereinnahmen und Mehrausgaben, welche die Staatskasse des Kantons stark belasten. Mögliche Szenarien dazu wurden am 26. Juni 2020 mit der ersten Hochrechnung präsentiert.
 
Der Regierungsrat will das coronabedingte Defizit weder mit einer Steuererhöhung noch mit einem Sparpaket auffangen. Die Verschuldung des Kantons wird deshalb wachsen. Das hat zur Folge, dass die Schuldenbremse – ausschliesslich für das nächste Jahr – gelockert werden muss. Die reguläre Schuldengrenze bei der Erfolgsrechnung könnte nur eingehalten werden, wenn das Defizit nicht mehr als 28,9 Millionen Franken betragen würde. Für das Jahr 2021 wird jedoch ein Defizit von 49,8 Millionen Franken erwartet. Darum hat der Regierungsrat, basierend auf der Kantonsverfassung, per 1. August 2020 eine Lockerung der Schuldenbremse für den Voranschlag 2021 vorgenommen. Weitere Ausführungen dazu finden Sie am Ende der Mitteilung.
 
Zuversicht trotz eher trüben Aussichten
Sowohl die Erfolgsrechnung des Voranschlages 2021 wie auch die Erfolgsrechnungen der Planjahre 2022–2024 weisen jährliche Aufwandüberschüsse in der Höhe von rund 50 Millionen Franken aus. Insbesondere, weil mit einem deutlichen Rückgang der Steuererträge zu rechnen ist. Der Regierungsrat geht derzeit davon aus, dass coronabedingte Mehrausgaben im Jahr 2020 anfallen und die Erfolgsrechnung ab dem Voranschlag 2021 nicht mehr wesentlich belastet wird.
 
Trotz eher trüben Aussichten für die kommenden Jahre hält die Regierung an den Investitionen fest, wie Finanzdirektor Reto Wyss bestätigt: «Wir wollen die vorgesehenen Projekte wie geplant realisieren und so auch die Wirtschaft nachhaltig unterstützen und stärken.» Im Voranschlag 2021 fallen die Nettoinvestitionen mit 185,9 Millionen Franken geringfügig höher aus als im Vorjahresbudget (184,4 Millionen Franken). In den Planjahren 2022–2024 sind jährlich steigende Investitionen von über 200 Millionen Franken vorgesehen. Um dieses Investitionsniveau halten zu können, macht Reto Wyss klar, «müssen mittel- und langfristig strukturelle Defizite verhindert werden und die Ergebnisse ausgeglichen sein
 
Er hält darum fest: «Wir müssen und wollen weiterhin sorgsam mit dem Geld umgehen, damit wir die Auswirkungen der Krise nachhaltig gut überstehen.» Der Regierungsrat hat deshalb die Zuweisung finanzieller Mittel zurückhaltend vorgenommen. Zusätzliche Mittel hat er in Abstimmung mit den Erkenntnissen aus der ersten Hochrechnung 2020 und dem Legislaturprogramm 2019–2023 gesprochen. Reto Wyss ist zuversichtlich, dass der Kanton Luzern diese Krise gut bewältigen wird, sofern die Zahl der Erkrankungen im Kanton keinen partiellen zweiten Lockdown erfordert.
 
Voranschlag 2021: Steuerausfälle sind Hauptursache für Defizit
Das Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss von 49,8 Millionen Franken verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahresbudget um 68,8 Millionen Franken. Mit Ausnahme der Hauptaufgabe Verkehr (0,9 Mio. Fr., höhere Nettoerträge) rechnet die Regierung bei den anderen Hauptaufgaben mit schlechteren Ergebnissen.
 
Hauptgrund für das gesamthaft schlechtere Ergebnis der Erfolgsrechnung ist die Einbusse von 30,9 Millionen Franken im Bereich Finanzen und Steuern. Der Nettoertrag des Aufgabenbereichs Steuern sinkt aufgrund der Pandemie um 47,0 Millionen Franken. Im Aufgabenbereich Finanzen steigt hingegen der Nettoertrag um 19,2 Millionen Franken. Ein Grund dafür ist die doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Gleichzeitig sinken die Erträge aus dem Nationalen Finanzausgleich.
 
Ein weiterer grosser Posten ist in der Bildung zu orten. Dort steigt das Globalbudget um 17,0 Millionen Franken. Ein um 5,5 Millionen Franken höheres Globalbudget verzeichnet man zudem im Gesundheitsbereich. In der Allgemeinen Verwaltung (5,0 Millionen Franken) und der Sozialen Sicherheit (4,2 Millionen Franken) erhöhen sich die Globalbudgets ebenfalls. Marginal erhöht sich das Globalbudget im Bereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit (2,5 Millionen Franken) und in der Hauptaufgabe Kultur, Sport und Freizeit, Kirche (0,9 Millionen Franken).
 
Der Betrag auf dem Ausgleichskonto sinkt gegenüber dem Stand per Ende 2019 (271,6 Millionen Franken) unter Berücksichtigung der Aufwandüberschüsse in der aktuellen Hochrechnung 2020 und im Voranschlag 2021 auf 196,3 Millionen Franken. Dank diesem Konto können die Mindereinnahmen und Mehrausgaben, die wegen der Corona-Krise 2020 anfallen, aufgefangen werden.
 
Planjahre 2022–2024: Wachstum bei der Bildung
Bis 2024 rechnet die Regierung mit einer Verschlechterung der Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget 2021 um 2,8 Millionen Franken. Einerseits fällt das grösste Wachstum in der Hauptaufgabe Bildung (plus 43,9 Millionen Franken) an. Am meisten Mehrkosten verursacht der Aufgabenbereich Volksschulbildung; insbesondere aufgrund steigender Transferaufwände an Regel- und Sonderschulen. Einen deutlich höheren Nettoaufwand verzeichnen auch die beiden Hauptaufgaben Soziale Sicherheit (um 11,9 Millionen Franken) und Gesundheit (10,6 Millionen Franken). Anderseits verbessert sich der Nettoertrag hauptsächlich in der Hauptaufgabe Finanzen und Steuern um 61,8 Millionen Franken. Während die Steuererträge wieder ansteigen, reduzieren sich die Einnahmen aus dem nationalen Finanzausgleich und die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank.
 
In den Jahren 2022 bis 2024 wird die Schuldengrenze knapp eingehalten. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan fällt der Saldo des Ausgleichskontos Ende 2024 mit 47,8 Millionen Franken allerdings auf unter 100 Millionen Franken. Deshalb muss die Regierung zwingend Massnahmen einleiten und diese im AFP 2022–2025 integrieren. Reto Wyss: «Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich der Wirtschaftsentwicklung infolge der Corona-Pandemie werden wir laufend beurteilen, wann und in welchem Umfang weitere Massnahmen notwendig sind. Die Schulden müssen tragbar sein und das Eigenkapital muss erhalten werden. Nur so bleiben wir als Kanton handlungsfähig und können die Leistungen sicherstellen
 
Schuldenbremse wird für den Voranschlag 2021 angepasst
Weder eine Steuererhöhung noch Sparpakete sollen in der aktuellen Situation die Mindereinnahmen und Mehrausgaben, die aufgrund der Corona-Krise entstehen, abfedern. Dies würde die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise massiv verstärken. Stattdessen soll gemäss Beschluss des Regierungsrates die Verschuldung des Kantons Luzern erhöht werden. Damit das im gesetzlichen Rahmen passieren kann, wird die Schuldenbremse mit einer Verordnung befristet gelockert. Der Aufwandüberschuss darf im Jahr 2021, anders als heute, über 4 Prozent des Bruttoertrags einer Steuereinheit liegen. Diese Verordnung basiert auf der Kantonsverfassung. Eine solche Verordnung kann umgesetzt werden, wenn ausserordentliche Verhältnisse vorliegen, die mit den ordentlichen rechtlichen Mitteln nicht bewältigt werden können. Die Corona-Pandemie weist die Kriterien einer ausserordentlichen Lage auf. Eine ordentliche Gesetzesänderung ist zeitlich nicht umsetzbar, da der Voranschlag 2021 dem Kantonsrat in der Oktobersession 2020 zum Beschluss vorgelegt wird.
 
Die Schuldenbremse des Kantons Luzern gibt unter anderem vor, dass der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung im Voranschlag nicht mehr als vier Prozent des Bruttoertrags einer Steuereinheit betragen darf. Damit das Ergebnis trotz höherem Defizit rechtskonform bleibt, macht der Regierungsrat die Aussetzung der Vier-Prozent-Regelung für den Voranschlag 2021 geltend. Das heisst, dass der zulässige Aufwandüberschuss für das Budget 2021 nicht begrenzt ist. Die Regelung trat per 1. August 2020 in Kraft und hat bis am 31. Dezember 2021 Gültigkeit.
 
Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Wollten wir die Schuldenbremse zu den gegebenen Konditionen einhalten, müssten wir kurzfristig eine Verbesserung von 21 Millionen Franken erreichen. Ein solches Szenario ist unrealistisch.» Die partielle und befristete Lockerung der Schuldenbremse «ermöglicht es dem Kantonsrat, ein Budget mit einem Defizit von über 4 Prozent einer Einheit der Staatssteuern zu beschliessen», so Reto Wyss.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Nachhaltigkeit
 
Anhang
Präsentation Medienkonferenz
Dossier Kantonsfinanzen

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