Mitteilung

14. Januar 2020

Aufgaben- und Finanzreform 18: Unabhängige Entwicklungen sind ausschlaggebend für Mehrbelastungen der Gemeindebudgets

Vier parlamentarische Vorstösse befassen sich mit den vermeintlichen finanziellen Mehrbelastungen der Gemeinden durch die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18). Nun liegen die Antworten des Regierungsrats vor. Dieser schreibt, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet sind.
 
Der Luzerner Regierungsrat hat vier parlamentarische Vorstösse (A 169, A 154, A 164, M 162) beantwortet, die sich mit den Auswirkungen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) befassen. Moniert wird unter anderem, dass die finanzielle Belastung der Gemeinden und die Diskrepanz zwischen den Budgets der Gemeinden für das Jahr 2020 und den Globalbilanzen aus den Projektunterlagen zur AFR 18 zu hoch sind.
 
In seinen Antworten weist der Regierungsrat darauf hin, dass es sich bei den Globalbilanzen zur AFR 18 um Modellrechnungen handelt. Die Bilanzen stellen die Effekte dar, die bei einer Umsetzung der Vorlage in den Jahren 2014-2016 eingetroffen wären. Ein Vergleich der Globalbilanzen aus den Unterlagen zur AFR 18 und den nun publizierten Budgetzahlen 2020 der Gemeinden würden entsprechend sämtliche von der AFR 18 unabhängige Entwicklungen ausblenden.
 
Vorsichtige Budgetierung als eine mögliche Ursache
Die bisher festgestellten Abweichungen zwischen den Zahlen aus den Unterlagen zur AFR 18 und den kommunalen Budgets 2020 haben mehrere, von der AFR 18 unabhängige Gründe. Dies sind beispielsweise die Veränderungen der Schüler- und Einwohnerzahlen sowie die höheren Umverteilungsbeträge im innerkantonalen Finanzausgleich wegen der zunehmenden Unterschiede bei der Finanzkraft. Weiter hat das Bundesgerichtsurteil zur Prämienverbilligung Auswirkungen auf die Gemeindebudgets 2020. Zudem haben die Gemeinden in der Vergangenheit jeweils vorsichtig budgetiert. Zwischen 2014 und 2018 wurden Abschlüsse pro Jahr durchschnittlich um über 97 Millionen Franken schlechter eingeschätzt als sie am Ende waren. Zuletzt schlossen die Gemeinden mit einem Plus von 104 Millionen Franken ab, 107 Millionen Franken besser als budgetiert. Sollte sich dieser Trend von positiven Abweichungen zwischen Budget und Jahresrechnung auch im Jahr 2020 ergeben, würde sich wohl statt dem prognostizierten Mehraufwand von etwa 20 Millionen Franken ein Mehrertrag ergeben.
 
Der Regierungsrat hält weiter fest, dass es zwei abgeschlossene Rechnungsjahre braucht, um die Auswirkungen der Reform quantifizieren zu können. Die entsprechenden Zahlen werden im Frühjahr 2022 verfügbar sein. Um einen allfälligen Korrekturbedarf mittelfristig abschätzen zu können, werde ein Wirkungsbericht erstellt. Dieser ist 2024 vorgesehen.
 
Begleitgruppe eingesetzt
Es ist dem Finanzdirektor ein grosses Anliegen, die Umsetzung der Reform gemeinsam mit den Gemeinden zu begleiten. Die individuellen Abweichungen bei einzelnen Gemeinden sollen im Wirkungsbericht im Detail analysiert werden. Die im Dezember initiierte Begleitgruppe zur AFR 18 soll die Erarbeitung des Berichts eng begleiten (siehe Mitteilung vom 3.12.2019). Zudem soll die Begleitgruppe Raum bieten, um die künftige Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden über die AFR 18 hinaus zu besprechen.
 

Die AFR 18 kurz erklärt

Mit der von der Stimmbevölkerung beschlossenen AFR 18 werden die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu verteilt. Es geht um rund 200 Millionen Franken. Mit der Reform wird die Forderung der Gemeinden erfüllt, die Kosten bei der Volksschule hälftig zu teilen. Bisher lag der Kantonsanteil bei 25 Prozent. Diese Umverteilung belastet den Kanton mit 160 Millionen Franken. Zudem übernimmt der Kanton neu den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt), was rund 20 Millionen Franken ausmacht. Weitere rund 20 Millionen Franken Mehrbelastung ergeben sich durch verschiedene andere Massnahmen.
 
Die Mehrbelastung des Kantons wird unter anderem mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben und einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden gegenfinanziert. Diese Massnahmen wurden zusammen mit den Gemeinden erarbeitet. Andere Verschiebungen sind nicht möglich, da sonst das Prinzip «Aufgaben-Kompetenz-Verantwortung» verletzt würde. Wie vom Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) vorgeschlagen, wurde ein Härtefallausgleich eingesetzt, um jene Gemeinden zu unterstützen, die übermässig belastet worden wären. Wie alle übrigen Zahlen basiert der Härtefallausgleich auf Werten der damals verfügbaren Rechnungsabschlüsse und kann nicht direkt mit den nun aktuellen kommunalen Budgets verglichen werden.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt

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