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Mitteilung
14. September 2021
 
 
Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat weitere 16,5 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen und die Verwendung des Sonderkredits im Umfang von 13 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve für stark gebeutelte Unternehmen
Der Kanton Luzern erhält vom Bund gut 13 Millionen Franken für Unternehmen, die ergänzende Unterstützung benötigen. Die Luzerner Regierung sieht die Verwendung für Ausnahmefälle bei den Härtefällen vor und wird dies dem Kantonsrat in der Oktobersession unterbreiten. Weiter beantragt der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat einen Zusatzkredit für die Erweiterung der Härtefallmassnahmen im Umfang von 16,5 Millionen Franken.

Der Bundesrat stellt den Kantonen in einer ersten Tranche von 1 Milliarde Franken 300 Millionen aus der Bundesratsreserve zur Verfügung. Der Kanton Luzern erhält davon rund 13 Millionen Franken, die zu 100 Prozent vom Bund übernommen werden. Die Finanzierung der Bundesgelder erfolgt wie bis anhin zuerst über den Kanton Luzern. In einem zweiten Schritt kann der Kanton dem Bund die ausbezahlten Beiträge in Rechnung stellen.

Gelder für Ausnahmefälle
Härtefälle sind Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen stark gelitten haben. Diese Unternehmen werden seit Ende 2020 von Bund und Kantonen finanziell unterstützt. Trotz der breiten Unterstützung gibt es Unternehmen, die durch gewisse Maschen des Absicherungsnetzes fallen. Diese Betriebe – es handelt sich um Ausnahmefälle – sollen jetzt mit Bundesgeldern zusätzlich unterstützt werden. Fest steht indes: Für den Grossteil der Unternehmen haben die bislang zur Verfügung gestellten Härtefallhilfen ausgereicht.

Als Ausnahmefälle gelten etwa Unternehmen, bei welchen die Jahresrechnungen 2018/19 keine geeignete Vergleichsbasis darstellen. Das können Betriebe sein, die just während dieser Zeit umgebaut haben oder neu gegründet wurden. Ebenso sollen Betriebe, welche die Fixkosten mit den Unterstützungsbeiträgen nicht decken konnten, zusätzliche Hilfsgelder beanspruchen können. Eine Liste mit den von der Regierung bestimmten Ausnahmen ist in der Botschaft ersichtlich.

Spielraum der Kantone
Bei der Verwendung der Bundesgelder verfügen die Kantone über einen gewissen Spielraum. Sie können von wenigen bestehenden Parametern abweichen. So etwa bei den Höchstgrenzen für nicht rückzahlbare (A-fonds-perdu) Beiträge. Ebenfalls können Unternehmen unterstützt werden, die bereits eine branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfe erhalten haben. Gleich bleibt sich unter anderem die Anspruchsvoraussetzung eines Umsatzrückgangs von mehr als 40 Prozent oder ein Mindestumsatz pro Jahr von 50'000 Franken.

Weiterer Zusatzkredit für nicht behördlich geschlossene Luzerner Unternehmen
Zusätzlich unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat den Entwurf eines Dekrets über einen Zusatzkredit von 16,5 Millionen Franken für die Erweiterung der Härtefallmassnahmen für nicht behördlich geschlossene Luzerner Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken. Dazu ist weiter ein Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 notwendig. Beide Kredite wurden mit den Branchen- und Wirtschaftsverbänden sowie den Sozialpartnern abgesprochen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
Mitteilung Bund: Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen (18. Juni 2021)
 
 
Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39
 
 
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