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Mitteilung
23. September 2021
 
 
Elektronisches Siegel: Kanton Luzern übernimmt Vorreiterrolle
Der Kanton Luzern hat in seinen Legislaturzielen 2019–2023 festgehalten, dass er den digitalen Wandel gestalten will. Nun hat er einen Meilenstein auf dem Weg zu diesem Ziel erreicht. Die Luzerner Verwaltung hat ein geregeltes elektronisches Siegel eingeführt, welches künftig auf Dokumenten angebracht werden kann, um deren Herkunft zu beweisen.

Behördliche Dokumente werden vermehrt digital verschickt. Doch wie können die Empfängerinnen und Empfänger sichergehen, dass die erhaltenen Dokumente echt sind? Das elektronische Siegel ist die Antwort auf diese Frage. Dokumente, die mit einem elektronischen Siegel versehen sind, stammen nachweislich vom Kanton Luzern und können nach dem Anbringen des Siegels nicht mehr verändert werden. Die Gültigkeit des Siegels kann mit gängigen PDF-Readern (z.B. Adobe Acrobat) oder auf der dafür vorgesehenen Website des Bundes (www.validator.ch) geprüft werden.

Der Luzerner Regierungsrat hat mit der Beschaffung des für die Siegelung nötigen Zertifikats bei Swisscom Trust Services einen weiteren Schritt im Rahmen des Anfang Jahr gestarteten Umsetzungsprojekts vollzogen. Der Zuschlag für die eingesetzte Software, mit welcher die Siegel angebracht werden, ging an die CABAReT Solutions AG. In wenigen Wochen werden erste Pilotprozesse mit dem neuen Siegel starten. Damit nimmt der Kanton Luzern eine Vorreiterrolle ein. Er ist schweizweit der erste Kanton, der das geregelte elektronische Siegel (nach ZertES) in die Pilotphase schickt.

Künftig bietet das geregelte elektronische Siegel der Verwaltung des Kantons Luzern ein weiteres Werkzeug, um interne und externe Prozesse zu digitalisieren und dadurch Abläufe effizienter zu gestalten. In den nächsten Monaten sind in Pilotprozessen die Einsatzmöglichkeiten des elektronischen Siegels zu testen und die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Festlegungen zu treffen.

Unterschied zwischen Siegel und Signatur

Das geregelte elektronische Siegel ist für Behörden und juristische Personen, also beispielsweise für Unternehmen, gedacht. Das Siegel bestätigt, dass ein Dokument tatsächlich von der angegebenen Organisation stammt und seit dem Anbringen des Siegels nicht mehr verändert wurde. Das Siegel kann bei verschiedenen amtlichen Dokumenten, zum Einsatz kommen.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet. Sie ersetzt für alle Zwecke die handschriftliche Signatur und kann beispielsweise im Vertragswesen eingesetzt werden.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Innovation

Anhang
Legende zum Bild: Mit dieser Grafik signalisiert der Kanton Luzern künftig, dass das entsprechende Dokument über ein elektronisches Siegel verfügt.
 
 
Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39
Erreichbar: 14.30 bis 15.30 Uhr
 
 
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