Mitteilung

Mitteilung vom 11. November 2021

Lohngleichheit: Kanton Luzern gewährleistet Gleichstellung der Geschlechter

Das Gleichstellungsgesetz verlangt, dass Unternehmen ab 100 Angestellten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Resultate der Erhebung sollen aufzeigen, inwiefern Unternehmen die verfassungsrechtliche Lohngleichheit einhalten. Dem Kanton Luzern mit seinen knapp 6000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen jetzt die Ergebnisse vor. Diese sind erfreulich: Die kantonale Verwaltung, die kantonalen Lehrpersonen sowie die Volks- und Musikschullehrpersonen weisen keine systematische Benachteiligung zwischen Frau und Mann auf.
 
Seit dem 1. Juli 2020 ist das revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) in Kraft. Demzufolge verpflichtete der Bund sämtliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Der kantonalen Verwaltung mit ihren rund 6000 Mitarbeitenden liegen jetzt die Ergebnisse der Analyse vor, die von einer externen Firma vorgenommen wurde. Sie ist mit dem Standard-Analysetool (Logib) erfolgt, welches der Bund zur Verfügung stellte. Anschliessend hat die Finanzkontrolle die Durchführung der Analyse kontrolliert. Diese hat in der Untersuchung keine Sachverhalte eruieren können, die auf eine Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann schliessen würden. Mit dem standardisierten Verfahren wurden diese fünf Merkmale untersucht: höchste abgeschlossene Ausbildung, Dienstalter, potenzielle Erwerbserfahrung, betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung. Gemäss Luzerner Regierung war insbesondere das Merkmal «Betriebliches Kompetenzniveau» unzureichend abgebildet. Der Regierungsrat wollte diesen Unterschied genauer untersuchen. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Merkmale des kantonalen Lohnsystems (Lohnklassen) einbezogen, welche die standardisierte Analyse nicht berücksichtigt.
 
Kanton führte vertiefte Analyse durch
Das Ergebnis der vertieften Untersuchung ergibt beim Verwaltungspersonal einen Wert von 0,7 Prozent. Bei den kantonalen Lehrpersonen liegt der Wert bei 0,3 Prozent. Bei den Volks- und Musiklehrpersonen war keine Differenz zwischen dem Lohn von Frauen und Männern zu eruieren (0 Prozent). Auch mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analysetool hat der Kanton Luzern als Arbeitgeber gute Werte erreicht. Dies obwohl gewisse Merkmale unzureichend abgebildet waren, um etwaige Lohnunterschiede zu erklären. Bei Abweichungen von bis zu 5 Prozent erfüllen Unternehmen die Vorgaben des Bundes in Bezug auf die Lohngleichheit von Frau und Mann. Der Kanton hat einen Wert unter 5 Prozent erreicht. Mit der Toleranzschwelle von 5 Prozent wird der Tatsache Rechnung getragen, dass nicht in jedem Unternehmen die Lohnhöhe anhand der fünf berücksichtigten Merkmale erklärt werden kann.
Die Resultate beider Analysen zeigen, dass der Kanton Frauen und Männer punkto Lohn gleich behandelt. Folglich muss er in diesem Bereich keine Massnahmen ergreifen.
 
Reto Wyss: «Ein gutes und richtiges Zeichen»
Für Reto Wyss, Finanzdirektor und oberster Personalchef, ist dies ein «sehr erfreuliches Ergebnis». «Dem Kanton Luzern als Arbeitgeber ist es ein Anliegen, dass Frauen und Männer in allen Belangen gleich behandelt werden. Dass uns das mit der Besoldung gelingt, ist ein gutes und richtiges Zeichen.» Es sei ein gesellschaftspolitisches Ziel, «die Chancengleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen». Das gelte generell und nicht nur in Bezug auf den Lohn, betont Reto Wyss.

Kontakt

Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39
(erreichbar am Donnerstag, 11. November 2021, von 11.00 bis 12.00 Uhr)