Im Januar 2021 hat der Luzerner Regierungsrat 40 Millionen Franken als gebundene Ausgaben für behördlich geschlossenen Unternehmen gesprochen. Nun zeichnet sich ab, dass diese Summe nicht ausreicht, um die Luzerner Wirtschaft genügend zu unterstützen. Der Luzerner Regierungsrat hat darum in eigener Kompetenz entschieden, weitere 180 Millionen Franken bereitzustellen für behördlich geschlossene Unternehmen wie etwa Restaurants oder Fitnesscenter. Von den 180 Millionen Franken muss der Kanton Luzern einen Drittel, also rund 60 Millionen Franken, übernehmen. Der Rest wird vom Bund finanziert. Finanzdirektor Reto Wyss sagt zur Gesamtsumme: «Zum jetzigen Zeitpunkt schätzen wir die weiteren zukünftig benötigten finanziellen Mittel zur Unterstützung auf 180 Millionen Franken.» Doch sei diese Hochrechnung mit grosser Unsicherheit verbunden. Wyss: «Wir wissen schlicht nicht, wie sich die Situation weiterentwickelt und wie lange die betroffenen Betriebe noch geschlossen bleiben.»
Total hat die Luzerner Regierung nun 220 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen bewilligt. Dabei handelt es sich um sogenannte A-fonds-perdu-Beiträge. Das sind Beiträge, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Mit diesem Geld werden die Fixkosten dieser Unternehmen entschädigt.
Für die nicht behördlich geschlossenen Unternehmen (ordentliches Verfahren), für die vom Kantonsrat in der Dezember- und Märzsession rund 46 Millionen Franken im Form von Krediten und A-fonds-perdu-Beiträge bewilligt wurden, ist der Betrag noch nicht ausgeschöpft.
Man werde, betont Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, die Situation weiterhin genau beobachten und analysieren. Der Regierungsrat wird zudem in enger Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie weiteren Sozialpartnern die aktuelle Lösung für ordentliche Härtefälle analysieren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Anpassungen des Bundes weiterentwickeln. Ziel der Unterstützungsmassnahmen sei es, die Unternehmen mit Liquidität zu versorgen, damit sie die Krise überstehen und Arbeitsplätze erhalten werden können.
Neu: Anträge mit Gründungsdatum bis 1. Oktober 2020 möglich
Die eidgenössischen Räte haben vergangene Woche die Revision des Covid-19-Gesetzes abgeschlossen. In vielen Punkten muss nun auf Kantonsebene noch die Verordnung des Bundesrates abgewartet werden. Dies gilt insbesondere für Details zur zukünftigen Unterstützung von Betrieben mit einem Umsatz ab fünf Millionen Franken und den entsprechenden Obergrenzen der Unterstützung. Bereits jetzt umgesetzt wird, dass Unternehmen mit Gründungsdatum bis 1. Oktober 2020 einen Antrag einreichen können. Das entsprechende Formular wird angepasst. Bisher hatte der 1. März 2020 als Stichtag gegolten.
Stand der Gesuche und Auszahlungen
Die aktuelle Situation ist für alle Betroffenen sehr ernst und herausfordernd, das ist sich der Regierungsrat bewusst. Ihm ist es ein grosses Anliegen, die Unternehmen adäquat, pragmatisch und zielgerichtet zu unterstützen. Er ist zudem regelmässig im Austausch mit den entsprechen Branchen, Verbänden und Sozialpartnern.
Beim Kanton Luzern sind bislang 1292 Härtefallgesuche eingegangen (Stichtag 22. März 2021). 678 davon konnten abschliessend behandelt werden. 41,2 Millionen Franken wurden gesprochen, davon 38,6 Millionen bereits an die Unternehmen ausbezahlt.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: