In der Frühjahressession hat das Bundesparlament im Rahmen der neuen gesetzlichen Verordnung die bisher zur Verfügung stehenden Mittel für Härtefallmassnahmen von 2,5 Milliarden Franken auf 10 Milliarden Franken erhöht. Neu finanziert der Bund sämtliche Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Millionen Franken und er übernimmt ausserdem 70 Prozent der Kosten an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund dieser Änderungen wurde die bisherige Bundesbeteiligung pro Tranche aufgehoben.
Die Umsetzung der Bundesverordnung auf Kantonsebene erfordert mehr A-fonds-perdu-Beiträge. Dazu unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat in der Maisession einen Nachtragskredit von rund 4,2 Millionen Franken. Dies, weil die Aufwendungen für die Erhöhung des Anteils an nicht rückzahlbaren Beiträgen – die nachträglich an die Bundesverordnung anpasst werden – nicht im Voranschlag 2021 enthalten sind.
Bereits im November 2020 und im März 2021 hat der Luzerner Kantonsrat Sonder- und Zusatzkredite für die Luzerner Härtefallmassnahmen bewilligt.
Bis jetzt hat der Kanton Luzern total 220 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen bewilligt. Weiter hat der Luzerner Kantonsrat 47 Millionen Franken für nicht behördlich geschlossene Unternehmen bewilligt. Bis am 9. April 2021 wurden mehr als 60 Millionen Franken an Unternehmen gesprochen und ausbezahlt. Die aktuellen Zahlen finden Sie auf der Webseite.
Anhang
Botschaft B 71
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: