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Mitteilung
13. April 2021
 
 
Vitznau: Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Kantonsstrassenprojekt im Abschnitt Bürglen – Kantonsgrenze Schwyz
Die Kantonsstrasse K 2b im Abschnitt Bürglen bis Kantonsgrenze Schwyz in der Gemeinde Vitznau soll saniert und verbreitert werden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonsstrassenprojekt bewilligt und beantragt dem Kantonsrat, einen Sonderkredit von 14,7 Millionen Franken zu sprechen.

Die Kantonsstrasse K 2b verbindet die Dörfer Greppen, Weggis, Vitznau und Gersau mit den regionalen Zentren Küssnacht und Brunnen und stellt die Anbindung an das Nationalstrassennetz sicher. Die Strasse hat im fraglichen Abschnitt den Charakter einer Panoramastrasse, die «Grand Tour of Switzerland» führt auf dieser Strasse dem Vierwaldstättersee entlang. Im Abschnitt zwischen Bürglen und der Kantonsgrenze Schwyz in der Gemeinde Vitznau genügt die Kantonsstrasse den Anforderungen nicht mehr und ist sanierungsbedürftig. Die Strasse ist zu schmal und zu kurvig und der bauliche Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten ist schlecht. An mehreren Stellen ist die Strasse zudem durch herabstürzende Fels- und Gesteinsmassen permanent gefährdet. Aus diesem Grund soll die Kantonsstrasse saniert und ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonsstrassenprojekt bewilligt und beantragt dem Kantonsrat, einen Sonderkredit von 14,7 Millionen Franken zu sprechen.

Sichere Strasse für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Mit dem vorliegenden Projekt wird der entsprechende Strassenabschnitt auf einer Länge von 350 Metern gemäss den heutigen Normen und Anforderungen saniert und auf eine Breite von 7 Meter ausgebaut. Zu diesem Zweck wird eine seeseitige Lehnenkonstruktion erstellt und der Gehweg auf 2,6 Meter verbreitert. Weiter werden die nördliche Stützmauer zur Sicherstellung der Sichtweiten angepasst und die Strassenentwässerungsanlagen neu gebaut. Mit den geplanten Massnahmen kann die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer massgeblich verbessert werden.

Zwei dreiwöchige Totalsperrungen unvermeidlich
Für die Realisierung des rund 350 Meter langen Kantonsstrassenabschnitts sind zwei Totalsperrungen von je drei Wochen nicht zu vermeiden. In der übrigen Zeit wird der Verkehr einspurig mit einer Lichtsignalanlage geführt. Während der beiden Totalsperrungen sind flankierende Massnahmen für den Langsamverkehr, wie eine zusätzliche Schiffsverbindung zwischen Vitznau und Gersau sowie ein Schulbus aus dem Gebiet «Ebnet» nach Gersau, vorgesehen.

Nächste Schritte
Als Nächstes steht der Baubeschluss durch den Kantonsrat an. Der Baubeginn ist frühestens ab Herbst 2022 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von zwei Jahren gerechnet.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
    Anhang
    Botschaft B65
    Bild 1: Kantonsstrasse im Bereich «Ober Nas»
    Bild 2: Visualisierung Lehnenkonstruktion im Bereich «Ober Nas»
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    Gregor Schwegler
    Kantonsingenieur
    Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur
    Telefon 041 318 10 80
    E-Mail gregor.schwegler@lu.ch
    (Erreichbar am Dienstag, 13. April 2021, von 15.30 bis 17.00 Uhr)
     
     
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