Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
22. April 2021
 
 
Härtefallmassnahmen: Luzerner Regierung bewilligt neues Unterstützungsmodell mit wesentlichen Änderungen
Der Bund kommt neu für sämtliche Kosten der Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Millionen Franken auf. Um eine Ungleichbehandlung verschieden grosser Unternehmen im Kanton Luzern zu vermeiden, will die Luzerner Regierung Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr gleich unterstützen. Bei behördlich geschlossenen Unternehmen bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken wird weiterhin die aktuelle Regelung angewendet. Die Luzerner Regierung hat am Dienstag die entsprechende Anpassung der Verordnung erlassen.

Der Bund finanziert neu die Härtefallgelder für Unternehmen, die einen Umsatz ab fünf Millionen Franken pro Jahr aufweisen, vollumfänglich. Das hat das Bundesparlament in der Frühjahressession entschieden (siehe Kasten am Ende des Textes). Damit keine Ungleichbehandlung zwischen kleinen und grossen Unternehmen im Kanton Luzern entsteht, will die Luzerner Regierung die Bundeslösung, die für Unternehmen mit einem Umsatz ab fünf Millionen Franken gilt, auch auf Betriebe anwenden, die einen Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr aufweisen.

Bei behördlich geschlossenen Unternehmen bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken wird weiterhin die aktuelle Regelung angewendet. So sollen ungedeckte Fixkosten primär mit A-fonds-perdu-Beiträgen vergütet werden. Das sind Beiträge, die ein Unternehmen nicht zurückzahlen muss. Diese vom Finanzdepartement vorgeschlagene Lösung wurde in der Projektgruppe besprochen, welche zur Umsetzung eines Postulats aus der Märzsession des Kantonsrates durch Finanzdirektor Reto Wyss eingesetzt wurde. Die Projektgruppe hat dem Vorschlag des Finanzdepartements einstimmig zugestimmt.

Anpassung der Verordnung
Die Luzerner Regierung hat am Dienstag die neue Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie bewilligt. Die Verordnung ist am Mittwoch, 21. April 2021, in Kraft getreten. Sämtliche – auch die bereits behandelten - Gesuche werden vom Finanzdepartement automatisch erneut geprüft. Die Unternehmen müssen nichts dazu beitragen. Für Unternehmen, die das erste Mal ein Gesuch einreichen, werden entsprechend neue Formulare erstellt. Diese werden voraussichtlich in zwei Wochen auf der Website aufgeschaltet sein.

Fortan gibt es drei Unterstützungskategorien (Graphik):
  • Kategorie 1: Behördliche Schliessung von mehr als 40 Tagen mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken
  • Kategorie 2: Behördliche Schliessung von mehr als 40 Tagen mit einem Umsatz ab 5 Millionen Franken
  • Kategorie 3: Keine behördliche Schliessung, aber Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent (alle Umsatzgrössen)

    Diese Änderung hat zur Folge, dass ein Nachtragskredit von rund 4,2 Millionen Franken notwendig ist. Dies, weil die Aufwendungen für die Erhöhung des Anteils an nicht rückzahlbaren Beiträgen – die nachträglich an der Bundesverordnung anpasst werden – nicht im Voranschlag 2021 enthalten sind.

    Bereits im November 2020 und im März 2021 hat der Luzerner Kantonsrat Sonder- und Zusatzkredite für die Luzerner Härtefallmassnahmen bewilligt.

    Obschon der Bund per 19. April Lockerungsschritte beschlossen hat und beispielsweise Fitnesscenter und Aussenbereiche von Restaurants wieder offen haben dürfen, zahlt der Kanton bis sicher Ende April 2021 unverändert Härtefallgelder aus. Im Mai wird die Luzerner Regierung die Situation erneut analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
    Bundesrat passt Härtefallverordnung an
    In der Frühjahressession hat das Bundesparlament im Rahmen der neuen gesetzlichen Verordnung die bisher zur Verfügung stehenden Mittel für Härtefallmassnahmen von 2,5 Milliarden Franken auf 10 Milliarden Franken erhöht. Neu finanziert der Bund sämtliche Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Millionen Franken und er übernimmt ausserdem 70 Prozent der Kosten an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund dieser Änderungen wurde die bisherige Bundesbeteiligung pro Tranche aufgehoben.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Zusammenhalt

    Anhang
    Kantonale Härtefallverordnung Covid-19 vom 9. Dezember 2020 (Stand: 21. April 2021)
    Graphik 1: Härtefallkategorien im Kanton Luzern im Überblick
    Graphik 2: Härtefallgesuche im Kanton Luzern im Überblick (Stand 16. April 2021)
  •  
     
    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 55 39
    E-Mail yasmin.kunz@lu.ch
     
     
    Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden