Der Bund hat am 1. April 2021 die angepasste Härtefallverordnung in Kraft gesetzt, worin er festhält, dass er für Härtefallgelder für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 5 Millionen Franken vollumfänglich aufkommt, gleichzeitig aber verbindliche Vorgaben für die Berechnung macht. Für die Abwicklung und Auszahlung der Anträge steht der Kanton in der Pflicht. Gestützt auf diese Änderung hat der Kanton Luzern seine Verordnung ebenfalls angepasst. Diese ist am 21. April in Kraft getreten. Der Kanton Luzern hat am 22. April ausführlich darüber informiert.
Die Gelder, die der Bund an die Härtefallunterstützung für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken ausrichtet, muss der Kanton Luzern aufgrund der Bundesvorgaben allerdings zuerst aus der eigenen Kasse zahlen. Wegen des im Kanton Luzern geltenden Bruttoprinzips muss der Kanton die volle Ausgabe bewilligen lassen.
Aufgrund von Schätzungen rechnet die Luzerner Regierung mit Ausgaben im Umfang von 81 Millionen Franken. Die Hochrechnung wurde auf Basis der bisher eingereichten Gesuche vorgenommen. Stand 26. April 2021 haben 64 Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken ein Gesuch eingereicht. 28 Unternehmen haben Jahresumsatz zwischen 10 und 25 Millionen Franken in ihrem Antrag angegeben. Und zirka ein Dutzend Betriebe, die ein Gesuch eingereicht haben, verzeichnen einen Umsatz, der höher ist als 25 Millionen Franken. Abgegolten werden den Unternehmen die ungedeckten Fixkosten nach drei Kategorien (8 Prozent, 15 Prozent und 25 Prozent), dies im Zeitraum von Januar 2020 bis und mit Juni 2021.
Der Luzerner Regierungsrat hat folglich am 4. Mai 2021 gebundene Ausgaben in der Höhe von 81 Millionen Franken bewilligt, um die Unternehmen ab 5 Millionen Franken abzugelten. Es handelt sich um gebundene Ausgaben, weil der Bund den Kantonen bei der Berechnung der Härtefallgelder keinen massgeblichen Handlungsspielraum gewährt.
Die bisherigen Schätzungen umfassen den Mittelbedarf für ungedeckte Fixkosten des Jahres 2020. Um auch den Bedarf für Abgeltungen des Geschäftsjahres 2021 abzudecken, wird der Kanton Luzern zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Hochrechnung vornehmen. Aktuell ist mangels Daten eine Abschätzung für benötigte Mittel für weitere sechs Monate des Jahres 2021 wenig aussagekräftig.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Anhang
Zur Übersichtsgraphik: Bereits gesprochene Unterstützung, Stand 5. Mai 2021