Der Luzerner Regierungsrat hat die kantonale Beteiligungsstrategie überarbeitet und in seiner Sitzung vom 6. Juli 2021 verabschiedet. Die Beteiligungsstrategie wird in einem Rhythmus von vier Jahren aktualisiert und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Neu: Klimapolitische Zielsetzungen
In der überarbeiteten Fassung von 2022 enthält die Beteiligungsstrategie neu klimapolitische Zielsetzungen. In diesem Punkt orientiert sich der Regierungsrat am Planungsbericht Klima und Energie, der die Stossrichtung vorgeben soll. Er erwartet, dass die Organisationen aufzeigen, mit welchen Massnahmen sie das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen. Das kann in Form eines Klimaberichts oder anhand eines entsprechenden Abschnittes im Geschäftsbericht erfolgen. Ebenfalls neu ist die Vorgabe, dass bei der Zusammensetzung des obersten strategischen Leitungsgremiums Männer wie Frauen berücksichtigt werden müssen. Konkret: Der Regierungsrat macht die Vorgabe, dass bei Organisationen mit kantonaler Beteiligung beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent im obersten strategischen Leitungsgremium vertreten sind.
Der Kantonsrat wird in der Session vom Oktober 2021 über die Beteiligungsstrategie beraten.
Überarbeitete Eignerstrategien
Die Beteiligungsstrategie enthält die strategischen Vorgaben für die Gesamtheit der Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist. Sie ist auf die Kantonsstrategie abgestimmt. Vorgängig zur Beteiligungsstrategie wurden sämtliche Eignerstrategien überarbeitet. Die wesentlichen Eckwerte aus den Eignerstrategien sind in der Beteiligungsstrategie abgebildet. In den Eignerstrategien äussert sich der Regierungsrat zur Absicht, die er mit der jeweiligen Beteiligung verfolgt, und bestimmt für die betreffende Organisation unternehmerische, wirtschaftliche, politische, ökologische und soziale Ziele sowie Vorgaben zur Führung, Kontrolle, Effizienz und Transparenz. Die aktuellen Versionen aller Eignerstrategien sind unter diesem Link einsehbar.
Die Beteiligungsstrategie in Kürze
Verschiedene kantonale öffentliche Aufgaben werden nicht mehr durch die kantonale Verwaltung selbst erfüllt, sondern an Personen oder Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts übertragen. Der Kanton übernimmt für diese Aufgaben allerdings nach wie vor die Gewährleistungsverantwortung. Der Kanton Luzern ist an 52 Organisationen wie etwa an der Luzerner Kantonsspital AG, an der Luzerner Kantonalbank AG oder an der Hochschule Luzern beteiligt. Fünf neue Beteiligungen sind in den letzten Jahren dazukommen wie zum Beispiel das Sozialversicherungszentrum WAS Wirtschaft Arbeit Soziales.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Anhang
Webseite der aktuellen Eignerstrategien