Das eidgenössische Parlament hat in der Sommersession 2021 weitere Mittel für Ausfallentschädigungen der Kantone im Kulturbereich beschlossen. Der Bund sieht für den Kanton Luzern Mittel in der Höhe von 5,7 Millionen Franken vor. Um diese Gelder auszulösen, muss der Kanton Luzern eigene Mittel in derselben Höhe zur Verfügung stellen.
Wegen dieser und weiterer Kosten, die grossenteils in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden ein Sonderkredit und Nachtragskredite von insgesamt 18,8 Millionen Franken zulasten des Voranschlags 2021 nötig. Der Regierungsrat hat die entsprechende Botschaft an den Kantonsrat (B 80) jetzt verabschiedet und publiziert.
Aktuelle Prognose: Ausgeglichener Abschluss 2021
Die Nachträge entsprechend 0,6 Prozent des betrieblichen Aufwandes von 3216,7 Millionen Franken. Die erste Hochrechnung für das Jahr 2021 zeigt, dass diese Mehrkosten innerhalb des kantonalen Finanzhaushalts kompensiert werden können: Sie werden einerseits durch die höhere Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank aufgefangen, zudem wird der zunächst befürchtete grosse Einbruch der Steuererträge ausbleiben. Anstatt eines Covid-19-bedingten Defizits von rund 50 Millionen Franken rechnet der Regierungsrat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Null-Ergebnis.
Neben der Aufstockung der Entschädigungen im Kulturbereich deckt der Nachtragskredit die folgenden zusätzlichen Aufwände ab:
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt