Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
14. September 2021
 
 
Aufwände für Covid-19 machen Nachtragskredit nötig – Mehrkosten werden innerhalb des kantonalen Budgets kompensiert
Damit dem Luzerner Kulturbereich weitere Ausfallentschädigungen aus der Bundeslösung zufliessen, muss der Kanton eigene Mittel von 5,7 Millionen Franken beisteuern. Diese und weitere Mehrkosten machen formell einen Nachtragskredit zum Budget 2021 nötig. Sie können aber innerhalb des kantonalen Finanzhaushalts eingespart werden, vor allem, weil die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank höher ausfällt als budgetiert.

Das eidgenössische Parlament hat in der Sommersession 2021 weitere Mittel für Ausfallentschädigungen der Kantone im Kulturbereich beschlossen. Der Bund sieht für den Kanton Luzern Mittel in der Höhe von 5,7 Millionen Franken vor. Um diese Gelder auszulösen, muss der Kanton Luzern eigene Mittel in derselben Höhe zur Verfügung stellen.

Wegen dieser und weiterer Kosten, die grossenteils in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden ein Sonderkredit und Nachtragskredite von insgesamt 18,8 Millionen Franken zulasten des Voranschlags 2021 nötig. Der Regierungsrat hat die entsprechende Botschaft an den Kantonsrat (B 80) jetzt verabschiedet und publiziert.

Aktuelle Prognose: Ausgeglichener Abschluss 2021
Die Nachträge entsprechend 0,6 Prozent des betrieblichen Aufwandes von 3216,7 Millionen Franken. Die erste Hochrechnung für das Jahr 2021 zeigt, dass diese Mehrkosten innerhalb des kantonalen Finanzhaushalts kompensiert werden können: Sie werden einerseits durch die höhere Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank aufgefangen, zudem wird der zunächst befürchtete grosse Einbruch der Steuererträge ausbleiben. Anstatt eines Covid-19-bedingten Defizits von rund 50 Millionen Franken rechnet der Regierungsrat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Null-Ergebnis.

Neben der Aufstockung der Entschädigungen im Kulturbereich deckt der Nachtragskredit die folgenden zusätzlichen Aufwände ab:
  • finanzielle Unterstützungen für Sportvereine und -verbände, die durch die Covid-19-Epidemie Ertragsausfälle erlitten haben,
  • einen erhöhten Kantonsbeitrag an die Arbeitslosenversicherung, der ebenfalls als Folge der Covid-19-Epidemie notwendig wird,
  • die Kompensation der Pandemiekrisen-Effekte im Budgetbereich Raum und Wirtschaft (höherer Personalaufwand, Rückgang der Beherbergungsabgaben, Sicherstellung Tourismusförderung, Covid-Schutzschirm für Publikumsanlässe).
  • Unabhängig von der Covid-19-Krise haben sich aufgrund von Leistungswachstum und Tarifanpassungen Mehrkosten auch in den Bereichen Hochschulbildung, Militär, Zivilschutz und Justizvollzug, Opferberatung, beim kantonalen Integrationsprogramm sowie im Veterinärdienst ergeben.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt
  •  
     
    Allfällige Rückfragen bitte per Mail an das Finanzdepartement, medien.fd@lu.ch
     
     
    Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden