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Wettbewerbskommission kommt zum Schluss: Beschaffung der Weiterentwicklung der Steuerdeklarationssoftware wird nicht weiter untersucht
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Beschaffung der Weiterentwicklung der Steuerdeklarationssoftware des Kantons Luzern untersucht. Sie kommt nach Abschluss der Untersuchung zum Schluss: Der Kanton hat seinen Spielraum ausgeschöpft, aber nicht eindeutig gegen Regeln verstossen. Abschliessende Folgerungen zur beschaffungsrechtlichen Zulässigkeit hat die WEKO nicht gezogen und verzichtet auf eine vertiefte Untersuchung.
Die Wettbewerbskommission, kurz WEKO, hat aufgrund einer Meldung aus dem Markt eine Untersuchung zur Beschaffung der Weiterentwicklung der Steuerdeklarationssoftware vorgenommen. In ihrem Schreiben an den Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss hält sie fest, dass keine abschliessenden Folgerungen zur beschaffungsrechtlichen Zulässigkeit gezogen werden können. Sie schliesst aus den Beschaffungsunterlagen des Kantons, dass dieser seinen Handlungsspielraum ausgeschöpft hat. Die WEKO konnte keine Verletzungen des Binnenmarktgesetzes feststellen, schliesst eine solche aber auch nicht gänzlich aus. Die Wettbewerbskommission sieht allerdings keinen Anlass, die Untersuchung zu vertiefen und schliesst diese ab.
Die Wettbewerbskommission legt ihren Fokus nun auf die künftigen Beschaffungen. Dem Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss ist bewusst, dass die Beschaffung solcher IT-Lösungen ein hochkomplexes Thema darstellt, welches er künftig noch intensiver begleiten will. Er pflichtet der Aussage der WEKO bei, dass es nun wichtig sei, auf die Zukunft zu fokussieren. «Die Untersuchung ist abgeschlossen, ohne dass seitens WEKO Fehler in der Beschaffung festgestellt wurden, die es zu beheben gilt.» Der Forderung der WEKO, ähnlich gelagerte Beschaffungen zur Durchsicht vorzulegen, werde er selbstverständlich nachkommen. «Es ist für uns ein willkommener Kontrollmechanismus, wenn die WEKO die diffizilen Beschaffungen prüft.»
Bei der Teilerneuerung der Steuerdeklarationssoftware handelt es sich nicht um eine vollständig neue Software, sondern um eine ergänzende Modernisierung. Die Basis dafür war die Steuerlösung, die 2005 gemäss Beschaffungsrecht beschafft wurde. Diese Modernisierung umfasst die gesamte Deklarationspalette der Dienststelle Steuern wie natürliche Personen und juristische Personen. Mit der E-Filing-Lösung, mit der Dokumente digital eingereicht werden, können pro Jahr rund 0,5 Millionen Franken eingespart werden.
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