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Mitteilung
1. Februar 2022
 
 

Luzerner Steuerdeklarationssoftware 2021 zum Download bereit

Bis Mitte Februar erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2021. Die Steuerdeklarationssoftware steht ab sofort zum Download bereit. Mit diversen Angeboten wie beispielsweise Erklär-Videos werden die Nutzerinnen und Nutzer unterstützt. Im Bereich Berufskosten werden die infolge der Covid-19-Pandemie getroffenen administrativen Vereinfachungen analog zum Vorjahr fortgeführt. Auch dieses Jahr kann die Frist zur Einreichung der Steuererklärung online verlängert werden.

Gegenwärtig werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2021 verschickt. Sie sollten bis Mitte Februar 2022 eintreffen. Wer in der Vorperiode die Steuererklärung elektronisch per eFiling eingereicht hat, erhält die Steuerunterlagen besonders frühzeitig. Nutzer und Nutzerinnen von ePost – ein Service der Schweizerischen Post – finden ihre Steuererklärung im digitalen Briefkasten vor.

Steuererklärung elektronisch ausfüllen
Die Steuerdeklarationssoftware steht ab sofort zum Download bereit. Rund 200'000 bzw. 80 Prozent der Kundinnen und Kunden nutzen die Deklarationssoftware der Dienststelle Steuern. Dank selbsterklärender Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung unkompliziert erledigen. Gegenüber der Version für die Steuerperiode 2020 wurden einige technische Feinjustierungen vorgenommen und Kundenwünsche realisiert.

In zwei Videos wird die Anwendung einfach und verständlich erklärt. Der Clip «Auf die Plätze, fertig...» zeigt, welche Vorbereitungen man vor dem Ausfüllen der Steuererklärung treffen sollte. Der Clip «… los!» führt durch das eigentliche Ausfüllen bis zum Einreichen der Steuererklärung. Auf der Webseite der Dienststelle Steuern wurden zusätzliche Erklär-Videos und schriftliche Anleitungen zu speziellen Fragestellungen aufgeschaltet.

Allen Steuererklärungen 2021 wird ein Flyer mit den wichtigsten Informationen zur Steuerdeklarationssoftware beigelegt. Zusätzlich gibt es einen Fragen- und Antwortenkatalog. Helfen diese Unterstützungsangebote nicht weiter, steht der Helpdesk zur Verfügung.

Steuererklärung via eFiling einreichen und gleichzeitig die Umwelt schonen
Die Steuererklärung kann schnell, einfach und sicher elektronisch mit eFiling eingereicht werden. Mit eFiling spart der Kanton pro Jahr rund 500'000 Franken. Im 2021 wurden bereits über 100'000 Steuererklärungen digital eingereicht, 25 Prozent mehr als im Vorjahr – das spart Zeit und Kosten und schont überdies die Umwelt. Wer die Steuererklärung in Papierform an das Scan-Center einreichen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin machen. Auch die rund 10'000 von Hand ausgefüllten Steuererklärungen werden weiterhin im Scan-Center verarbeitet.

Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist auf dem zugestellten Formular aufgedruckt. Wer mehr Zeit braucht, kann im Online-Schalter auf der Webseite der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern.

Steuerrechtliche Neuerungen per 2021 und Covid-19-Massnahmen
Gegenüber 2020 ist für die Steuerperiode 2021 nur der maximal mögliche Abzug für Beiträge an die Säule 3a angepasst worden. Die 2020 wegen der Covid-19-Pandemie ergriffenen steuerlichen Massnahmen gelten auch für die Steuerperiode 2021: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus. Weitere Erläuterungen zu den steuerlichen Covid-19-Massnahmen sind unter folgenden Links zu finden: Newsletter 1/2021 und Newsletter 15/2020.

Anhang
Download der Steuerdeklarationssoftware:
www.steuern.lu.ch/steuererklaerung
 
 
Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39
yasmin.kunz@lu.ch
 
 
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