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Rickenbach: Regierungsrat genehmigt den Teilzonenplan Gewässerraum und die kommunalen Richtpläne «Weiler» und «Wanderwege»
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Die Rickenbacher Stimmberechtigten beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 27. September 2021 den Teilzonenplan Gewässerraum. Damit wird der Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festgelegt, was die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherstellt. Gemäss Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan hat die Gemeinde Rickenbach ausserdem ihre Kleinsiedlungen beurteilt und die Siedlungen Niederwil und Mullwil in einem kommunalen Richtplan als Weiler klassifiziert. Auch mit dem kommunalen Richtplan «Wanderwege» setzt Rickenbach einen Auftrag aus dem kantonalen Richtplan um. Der Regierungsrat hat sowohl den Teilzonenplan Gewässerraum als auch die beiden kommunalen Richtpläne ohne Änderungen genehmigt. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Rückzonungen werden auf Antrag des Gemeinderats in einem separaten Verfahren behandelt, da dies mehr Zeit beanspruchen wird.
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