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Mitteilung
29. Juni 2022
 
 

Markt- und Konkurrenzfähigkeit erhalten: Kanton Luzern revidiert das Lohnsystem der Verwaltung

Die Saläre der kantonalen Verwaltung sind verglichen mit dem Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone sowie der Privatwirtschaft nicht mehr in allen Bereichen konkurrenzfähig, was unter anderem die Rekrutierung von Führungs- und qualifizierten Fachpersonen erschwert. Damit der Kanton Luzern als Arbeitgeber auf dem Markt konkurrenzfähig bleibt, seine Aufgaben gut erfüllen und der Bevölkerung weiterhin qualitativ gute Dienstleistungen anbieten kann, passt er sein Lohnsystem an.

Der Luzerner Regierungsrat hat beschlossen, das Lohnsystem der kantonalen Verwaltung zu revidieren. Grundlage dafür ist unter anderem die Lohndatenerhebung, die jährlich unter den kantonalen Verwaltungen und grösseren Städten durchgeführt wird. Durch das aktuell geltende Lohnsystem der kantonalen Verwaltung ist der Spielraum bei der Entwicklung von Salären eingeschränkt. Ein marktgerechtes Lohnniveau ist eine wichtige Voraussetzung für die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ohne diese kann der Kanton seine Aufgaben nicht erfüllen. Damit die Konkurrenzfähigkeit in Zukunft gewährleistet werden kann, schlägt der Regierungsrat vor, den Lohnrahmen gegen oben zu öffnen und den maximal möglichen Lohn um 8,7 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig soll auch der Minimalwert der untersten Lohnklasse in ähnlichem Umfang nach oben angepasst werden. Nebst der Änderung des Lohnrahmens will der Regierungsrat das Lohnsystem punktuell flexibler gestalten. Die Lohneinreihung und -entwicklung werden weiterhin nach den bewährten Kriterien erfolgen.

Reto Wyss, Finanzdirektor und oberster Personalchef des Kantons, sagt: «Wir wollen bei der Lohnentwicklung mehr Spielraum. Dies hilft uns bei der Rekrutierung und der Bindung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.»

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung bringt die Revision des Lohnsystems keine unmittelbaren Lohnänderungen. Doch auch sie werden in Zukunft von der Revision profitieren, wie Reto Wyss erklärt: «Mit diesen Anpassungen schaffen wir uns innerhalb des bewährten Systems mehr Luft für individuelle Lohnentwicklungen.»

Ebenfalls von der Revision des Lohnsystems betroffen sind die Mitglieder des Regierungsrates und des Kantonsgerichts sowie der Staatsschreiber. Ihre Saläre werden mit der Erhöhung des Lohnrahmens maximal 2,6 Prozent ansteigen.

Zusätzlich plant der Regierungsrat dort, wo das aktuelle Lohnniveau signifikant vom Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone abweicht oder die Rekrutierung einzelner Berufsgruppen erschwert ist, strukturelle Lohnmassnahmen. Dadurch kann gezielt dort angesetzt werden, wo Bedarf besteht, denn die Revision des Lohnsystems selbst führt nicht zur generellen Erhöhung der Löhne. Die Kosten für diese einmaligen strukturellen Lohnmassnahmen belaufen sich schätzungsweise auf 1,5 Millionen Franken. In diesem Betrag eingeschlossen sind auch die strukturellen Lohnmassnahmen bei den Gerichten des Kantons Luzern. Nicht Teil dieser Revision ist das Lohnsystem der Lehrpersonen. Dieses wird gesondert analysiert, um einen allfälligen Revisionsbedarf zu bestimmen.

Reto Wyss berichtet: «Wir mussten in den vergangenen Jahren die Erfahrung machen, dass der Lohn oft ein Grund für Absagen ist. Diesem Problem wollen wir mit den geplanten Massnahmen entgegenwirken.» Reto Wyss weist aber auch darauf hin, dass nicht nur der Lohn über die Attraktivität des Arbeitgebers entscheidet: «Dass die Fluktuation im Kanton Luzern sehr gering ist, deute ich als ein Zeichen, dass ein sehr grosser Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeit zufrieden ist.»

Die Botschaft geht von Ende Juni bis Mitte Oktober 2022 in die Vernehmlassung. Die Behandlung im Kantonsrat ist für Frühling 2023 geplant. Die Änderungen sollen sodann per 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzer-ner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Nachhaltigkeit
 
 
Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39
E-Mail yasmin.kunz@lu.ch
 
 
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