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Mitteilung
30. August 2022
 
 

Badewasserqualität in Luzerner Badis

Bei sommerlich heissem Wetter ist der Andrang in den Badeanstalten gross. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat geprüft, ob die Badewasserqualität auch unter diesen Voraussetzungen in Ordnung ist. Dabei hat sich gezeigt, dass die Bäder unter diesen Bedingungen häufig an ihre Grenzen stossen.

Die Dienstelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat bei sommerlicher Witterung vom 11. bis am 21. Juli das Beckenwasser in 14 Luzerner Badeanstalten kontrolliert. In Schwimmbecken fühlen sich eine Vielzahl von Mikroorganismen wie Bakterien und Viren wohl. Darunter befinden sich auch Keime, die Erkrankungen der Haut, der Augen, des Ohres, des Magen-Darm-Trakts oder der Atemwege hervorrufen können. Damit diese kein Risiko für die Badenden darstellen, müssen diese Mikroorganismen unschädlich gemacht werden und zusammen mit anderen Verunreinigungen ständig aus dem Badewasser entfernt werden. Die Qualitätsanforderungen für das Beckenwasser werden dabei durch die Lebensmittelgesetzgebung festgelegt.

Bei den Kontrollen wurden insgesamt 38 Schwimm- und Planschbecken überprüft. 21 Proben (55%) waren in Ordnung und Proben aus 17 Becken (45%) erfüllten die Anforderungen nicht. Als häufigster Beanstandungspunkt war in elf Becken die Höchstkonzentration für Harnstoff überschritten. Dieser gelangt beispielsweise über Schweiss oder Urin in das Wasser und reagiert im Wasser zu Chloraminen, die aus gesundheitlichen Gründen unerwünscht sind. Um dem entgegenzuwirken, können Schwimmerinnen und Schwimmer einiges tun. Der Kantonschemiker Dr. Silvio Arpagaus nennt zwei wichtige Verhaltensregeln: «Das Duschen vor dem Baden und das Aufsuchen einer Toilette sind Ehrensache.» Aber auch die Betreiber der Bäder müssen handeln. «Bei hohen Besucherfrequenzen muss die Frischwasserzufuhr erhöht oder die Anzahl der Badenden beschränkt werden», so Arpagaus weiter.

Im Weiteren wiesen sieben Becken eine Überschreitung des Chlorat-Höchstwertes auf, ein Becken eine Überschreitung des Richtwertes für gebundenes Chlor und bei drei Becken war der Mindestwert für freies Chlor unterschritten. Erfreulicherweise wurden die mikrobiologischen Höchstwerte in keinem Becken überschritten. Bei neun der insgesamt 14 kontrollierten Badebetriebe mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Die Betreiber wurden verpflichtet, Korrekturmassnahmen einzuleiten, damit das Beckenwasser die Anforderungen uneingeschränkt erfüllt. Diese Kontrollen werden auch in der kommenden Badesaison durchgeführt.
 
 
Dr. Silvio Arpagaus
Kantonschemiker
Leiter Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
Telefon. 041 248 84 03
silvio.arpagaus@lu.ch
 
 
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