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Entlebuch: Regierungsrat genehmigt Rückzonungen
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Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind aufgrund des Bundesrechts und den Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Ortsplanung zu verkleinern. Die Gemeinde Entlebuch ist eine der 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern. Die Entlebucher Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 Rückzonungen von rund 5,8 Hektaren beschlossen. Die Reduktion der Bauzonenüberkapazität erfolgt durch eigentliche Rückzonungen von Flächen in der Bauzone zur Landwirtschaftszone, durch die Umzonung von Bauzonenflächen in Grünzonen sowie durch die Reduktion des Wohnanteils in den Mischzonen über eine Änderung des Bau- und Zonenreglements. Mit ihren Beschlüssen haben die Stimmberechtigen der Gemeinde Entlebuch den im Vorprüfungsverfahren eruierten Rückzonungsbedarf recht- und zweckmässig umgesetzt, weshalb der Regierungsrat die an der Urne gutgeheissene Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Entlebuch mit den damit verbundenen Rückzonungen von knapp 6 ha unverändert genehmigen konnte.
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