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Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten können ab 1.1.2023 bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden
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Ab der Steuerperiode 2023 können Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern neu auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten die gleichen Regeln wie bisher schon bei der direkten Bundessteuer. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.
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