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Kurzmitteilung
24. Oktober 2022
 
 

Das Kantonsgericht bestätigt seine Rechtsauffassung betreffend Finanzausgleich 2020

Das Kantonsgericht hat das Urteil in Sachen Finanzausgleich 2020 für die Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen und Schenkon sowie die Stadt Luzern gefällt. In diesen Verfahren bestätigt das Kantonsgericht seine Haltung betreffend Vorwirkung, wie es dies in einem ähnlichen Verfahren bezüglich Finanzausgleich bei der Gemeinde Altishofen im Jahr 2021 getan hat. Das Urteil punkto Beschwerde der Gemeinde Vitznau ist noch ausstehend.

Das Kantonsgericht hat die Rechtsauffassung des Luzerner Regierungsrates nicht gestützt, wonach bei der Verfügung der Finanzausgleichsleistungen im Juni des Vorjahres auch ohne explizite Übergangsbestimmung bereits die für das Finanzausgleichsjahr geltenden Normen berücksichtigt werden dürfen. Es verpflichtet den Kanton, für die betroffenen Gemeinden den Finanzausgleich 2020 mit denjenigen Normen zu verfügen, die bis am 31. Dezember 2019 in Kraft waren. Auf die 73 Gemeinden, die die Finanzausgleichsverfügung 2020 nicht angefochten haben, hat das Urteil gemäss Kantonsgericht keine Auswirkungen.

Finanzdirektor Reto Wyss bedauert, dass das Kantonsgericht die langjährige Praxis, die letztlich – mitunter wegen des Budgetprozesses der Gemeinden – im Interesse der Gemeinden liegt, aufgrund der fehlenden Übergangsbestimmung nicht stützt.

Der Kanton wird die konkreten Auswirkungen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.
 
 
Staatskanzlei Luzern
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