|
|
lawa – Newsletter Landwirtschaft |
Oktober 2023
Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
|
|
Reduktion Versorgungssicherheitsbeiträge
|
Haben Sie in diesem Jahr mit der Auszahlung der Hauptzahlung deutlich weniger Direktzahlungen erhalten als in den Vorjahren? Dies könnte mit derParlamentarischen Initiative 19.475 (Pa.Iv.19.475) zusammenhängen. Der Versorgungsicherheitsbeitrag wurde von Fr. 900.– auf Fr. 700.–/ha LN reduziert. In der Hügelzone und im Berggebiet wird ein Teil des Rückgangs über den höheren Produktionserschwernisbeitrag kompensiert.
|
|
|
Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2023
|
Am 18. Oktober 2023 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2023 (Valuta). Die Hauptabrechnung wird am 13. Oktober 2023 per Post zugestellt und ist gleichzeitig auf agate.ch unter Dokumente/Beitragszahlungen einsehbar. Sie enthält neben einer Zusammenfassung auch die Details zu den jeweiligen Beiträgen. Bei Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachperson. Der Übergangsbeitrag, die Getreidezulage sowie die Beiträge an die Sömmerungsbetriebe werden mit der Schlusszahlung Mitte Dezember überwiesen.
|
|
|
Einsprache auf die Direktzahlungsbeiträge
|
Falls Sie mit der Hauptabrechnung nicht einverstanden sind, kann die Einsprache neu auch online eingereicht werden. Damit verringert sich der administrative Aufwand für Sie. Weiterhin kann eine Einsprache auch per Post eingereicht werden.
|
|
|
Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
|
Hofdüngerlieferungen im Jahr 2023 können noch bis am 31. Dezember 2023 erfasst werden. Ab dem 1. Januar 2024 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2023 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend im «HODUFLU» zu melden, damit die Abnehmenden genügend Zeit haben, die Lieferungen bis Ende Jahr zu bestätigen.
|
|
|
Fördermassnahme Schachtdeckel
|
Seit August 2023 läuft im Rahmen des Projektes Absenkpfad Pflanzenschutzmittel die Fördermassnahme «Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft». Dabei fördert der Kanton Luzern den Ersatz offener und defekter Schachtabdeckungen, welche keine Entwässerungsfunktion haben, mit vollfunktionsfähigen, geschlossenen Schachtdeckeln oder den Umbau auf Unterflur. Bewirtschaftende, welche bereits seit anfangs August Massnahmen umgesetzt haben oder zeitnah noch umsetzen werden, sind gebeten, dies bis spätestens am 15. November 2023 via Agate/Kantonale Datenerhebung zu erfassen, sodass noch 2023 der Förderbeitrag ausbezahlt wird. Weitere Informationen zu dieser Fördermassnahme sowie eine Anleitung zur Erfassung in «Agate» finden Sie auf dem Merkblatt.
|
|
|
Gesuche Betrieb- und Betriebsformen
|
Gesuche um die Anerkennung beziehungsweise Auflösung eines Betriebs, einer Betriebsgemeinschaft oder Betriebszweiggemeinschaft sind bis spätestens 31. Dezember 2023 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche (ohne Betriebsauflösung) können für das Beitragsjahr 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
|
|
|
Herdenschutz
|
Auch im Kanton Luzern muss überall und jederzeit mit Wolfspräsenz gerechnet werden. Jüngste Nachweise eines Wolfs stammen aus Sörenberg und der Region Ruswil. Wir empfehlen Ihnen dringend, notwendige Herdenschutzmassnahmen zu ergreifen. Schafe und Ziegen können mit gut installierten Elektrozäunen oder allenfalls mit Herdenschutzhunden geschützt werden. Die regelmässige Kontrolle der Tiere und Überprüfung der Schutzmassnahmen sind unumgänglich. Planen Sie langfristig und setzen Sie die möglichen Massnahmen umgehend um. Eine gut geschützte Herde verringert das Risiko eines Übergriffs durch einen Wolf.
|
|
|
Mais: Spezielle Fruchtfolgeregelungen im Kanton Luzern beachten
|
 |
 |
Mitte September wurden die Maiswurzelbohrer-Fallen an den 28 Standorten geräumt. Auch dieses Jahr waren in fast allen Fallen, bis auf zwei Ausnahmen, Maiswurzelbohrer zu finden. Die gefangenen Käfer haben keine Auswirkungen auf die Fruchtfolgeregelung, da im Kanton Luzern seit 2019 ein Pilotprojekt läuft. Im Kanton Luzern gelten spezielle Fruchtfolgeregelungen: zwei Jahre Mais mit anschliessend zwei Jahren Anbaupause oder ein Jahr Mais und ein Jahr Anbaupause.
Diese Regelungen gelten für alle Betriebe – ÖLN- und Nicht-ÖLN-Betriebe sowie Biobetriebe – unabhängig von der Fruchtfolgefläche und Fruchtfolgevariante. Die Fruchtfolgeregelungen gelten auf Stufe Fläche, was bei Flächenabtausch oder Betriebsübernahmen berücksichtigt werden muss. Vorsätzliche Widerhandlungen haben das Räumen der Kultur zu Folge oder werden mit Kostenfolgen sanktioniert.
Wichtig: Luzerner Betriebe, welche ausserhalb des Kanton Luzerns Flächen bewirtschaften, müssen die Weisungen von den entsprechenden kantonalen Pflanzenschutzdiensten beachten. Bei Fängen des Maiswurzelbohrers wird im Radius von 10 Kilometern der Anbau von Mais nach Mais verboten. Informationen dazu erhalten Sie von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten oder finden Sie auf der Website des Bundes.
|
|
|
Klauenkrankheit bei Schafen
|
Im September 2023 wurde beschlossen, dass im Herbst 2024 mit der schweizweiten Bekämpfung der Moderhinke, einer schmerzhaften Klauenkrankheit bei Schafen, gestartet wird. Eine erste Info-Veranstaltung für Schafhalterinnen und Schafhalter fand am 29. September 2023 statt.
|
|
|
Agrotourismus-Projekt UNESCO Biosphäre Entlebuch
|
Im Rahmen einer Beratungsoffensive werden über den kommenden Winter rund zehn bis fünfzehn Entlebucher Landwirtschaftsbetriebe im Einstieg zum Agrotourismus unterstützt. An der Informationsveranstaltung am 9. November 2023 im BBZN Schüpfheim wird das Projekt allen interessierten Entlebucher Landwirtschaftsbetrieben vorgestellt. Die Einladungen wurden über die Landwirtschaftsbeauftragten der Entlebucher Gemeinden zugestellt. Auf den Sommer 2024 wird die Biosphäre Entlebuch die neuen und bereits bestehenden Angebote auf einer neuen Agrotourismus-Karte zusammenführen und kommunizieren. Abschliessend wird eine Vernetzung unter den agrotouristischen Akteuren geprüft, dass auch künftig weitere innovative Bestrebungen gemeinsam verfolgt werden können. Das Projekt wird aus Mitteln der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützt.
|
|
|
Die nächsten Termine
|
Hauptzahlung 18. Oktober 2023
Schlusszahlung Dezember 2023
|
|
|
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
|
|
|
|
|
|
|