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Infoletter Pflanzenschutz |
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten. |
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Ackerbau
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Raps - Rapserdflohlarven
Behandlungen gegen die Larven des Rapserdflohs machen erst Sinn, wenn die Mehrheit der Larven geschlüpft sind. Dies ist meist ab Mitte/Ende Oktober der Fall. So kann mit einer Behandlung der Larven gut bis Ende Oktober zugewartet werden. Momentan sind erst wenige Larven geschlüpft und nur vereinzelt Eintrittsstellen in den Blattstielansätzen sichtbar.
Die Larven fressen sich zu Beginn ihrer Entwicklung mehrfach aus den Blattstielen raus und rein. So werden die Larven auch durch Pyrethroide erfasst, welche nicht systemisch sind.
Bekämpfungsschwellen Mitte bis Ende Oktober (Raps i.d.R. im 5-8 Blattstadium):
| • | 80 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen und mehr als 100 Fänge pro Gelbschale in 3 Wochen |
| • | Auf 7 von 10 Pflanzen mindestens eine Larve |
| • | "Berlese"-Methode: 2–5 Larven/Pflanze, abhängig von der Vitalität der Rapspflanzen |
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Die Bekämpfung des Rapserdflohs oder der Larven mit Mitteln aus der Gruppe der Pyrethroide erfordert eine Sonderbewilligung des Pflanzenschutzdienstes. Diese muss vorgängig eingeholt werden.
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Futterbau
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Herbstweide
Da Herbstsilage durch den geringen Anwelkgrad und den hohen Eiweissgehalt schwieriger zu konservieren ist, stellt die Grünverfütterung durch Eingrasen und Weiden, je nach Einrichtung, eine kostengünstige Alternative dar. Die Erntemethode im Herbst hat keinen Einfluss auf den Wiederaustrieb im Frühling. Auf die Vermeidung von Trittschäden sollte jedoch geachtet werden.
Während Trittschäden im Frühjahr durch den starken Bestockungstrieb der Weidegräser geschlossen werden können, sind die Weidepflanzen im Herbst nicht mehr konkurrenzfähig. Im Herbst werden Trittschäden schnell zu Eintrittspforten für unerwünschte Gräser und Kräuter. Das Risiko von Trittschäden ist zudem auf Schnittwiesen höher als auf Dauerweiden. Falls jedoch Trittschäden entstehen, sollten diese auch im Spätherbst oder je nach Befahrbarkeit im frühen Frühjahr mittels Übersaat einer Gräsermischung geschlossen werden.
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Biodiversitätsförderflächen
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Schnitt von Brachen, Säumen und mehrjährigen Nützlingsstreifen
Um einer Verbuschung entgegenzuwirken und brachetypische Arten in älteren Acker BFF zu erhalten und zu fördern, bietet sich ein Pflegeschnitt an. Bei den Nützlingsstreifen, Buntbrachen und Rotationsbrachen ist der Schnitt freiwillig, beim Saum auf Ackerfläche ist die Hälfte pro Jahr Pflicht. Der Schnitt reduziert allerdings die Überwinterungslebensräume von Insekten und sollte innerhalb der gesetzlichen Vorgaben deshalb idealerweise möglichst Ende Winter stattfinden.
Schnittzeitpunkte:
| • | Buntbrache: zwischen 1. Oktober und 15. März auf Hälfte der Fläche erlaubt (freiwillig) |
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| • | Rotationsbrache: zwischen 1. Oktober und 15. März auf ganzer Fläche erlaubt (freiwillig) |
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| • | Saum auf Ackerfläche: während dem ganzen Jahr erlaubt (Hälfte muss jährlich alternierend geschnitten werden) |
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| • | Einjähriger Nützlingsstreifen: kein Schnitt erlaubt
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| • | Mehrjähriger Nützlingsstreifen: ab dem zweiten Standjahr zwischen dem 1. Oktober und 1. März auf Hälfte der Fläche erlaubt (freiwillig)
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Ein Schnitt alleine fördert grundsätzlich das Vergrasen der Acker BFF. Um das zu verhindert, ist es deshalb ratsam, den Schnitt mit einer oberflächlichen Bodenbearbeitung zu kombinieren, um brachetypische Arten zum Keimen anzuregen. Das Schnittgut muss nicht abgeführt werden. Um aufkommende brachetypische Arten nicht zu unterdrücken, kann das Schnittgut auf die Seite geschwadert werden. So bilden die Streumaden zusätzlich eine Kleinstruktur für Tiere in der Brache.
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Änderungenim Bereich Pflanzenschutz
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Winterbehandlungsverbot
Ab diesem Jahr gilt das Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel (Winterbehandlungsverbot) im Acker- und Futterbau ab dem 15. November bis zum 15. Februar statt wie bisher ab dem 1. November bis zum 15. Februar. Es hat sich gezeigt, dass besonders im Getreidebau der Einsatz von Herbiziden je nach Situation im Herbst wirksamer und zeitgerechter ist. Das Verbot, Vorauflauf-Herbizide nach dem 10. Oktober einzusetzen, wurde aufgehoben, da die meisten Herbizide sowohl im Vorauflauf als auch im Nachauflauf einsetzbar sind.
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Absenkpfad Pflanzenschutzmittel Kanton Luzern: Fördermassnahme «Schachtdeckel»
Seit August 2023 läuft im Rahmen des Projektes Absenkpfad Pflanzenschutzmittel die Fördermassnahme «Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft».
Dabei fördert der Kanton Luzern den Ersatz offener und defekter Schachtabdeckungen, welche keine Entwässerungsfunktion haben, mit vollfunktionsfähigen, geschlossenen Schachtdeckeln oder den Umbau auf Unterflur. Bewirtschaftende, welche bereits seit anfangs August Massnahmen umgesetzt haben oder zeitnah noch umsetzen werden, sind gebeten, dies bis spätestens am 15. November 2023 via Agate/Kantonale Datenerhebung zu erfassen, sodass noch 2023 der Förderbeitrag ausbezahlt wird. Weitere Informationen zu dieser Fördermassnahme sowie eine Anleitung zur Erfassung in «Agate» finden Sie auf dem Merkblatt.
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