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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau

 
Winterbehandlungsverbot
Vom 15. November bis am 15. Februar ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel gemäss ÖLN im Acker- und Futterbau nicht mehr erlaubt (gilt nicht für Spezialkulturen (Obst-, Gemüse-, Beeren-, Weinbau)). Nach dem 15. November sind nur noch Behandlungen in begründeten Fällen und mit einer Sonderbewilligung möglich.

Spritze einwintern
Nach den letzten Arbeiten muss die Feldspritze gründlich aussen und innen gereinigt und in Stand gestellt werden. Fehlt ein frostsicherer Standplatz, muss die Spritze entweder vollständig entleert und ausgeblasen oder mit Frostschutzmittel geschützt werden. Die Spritzenreinigung ist zwingend auf dem dafür vorgesehenen gewässerschutzkonformen (Befüll-) & Waschplatz durchzuführen, der ins Gülleloch oder in einen Rückhaltetank entwässert wird. Das Spülwasser sowie Frostschutzmittel müssen wie PSM-Reste sachgerecht entsorgt werden und dürfen keinesfalls in Bäche oder in die Kanalisation gelangen.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
Pflanzenschutzmittellager überprüfen
Nach der Pflanzenschutzsaison ist es an der Zeit den Pflanzenschutzmittelraum oder -Schrank aufzuräumen. PSM sollen an einem kühlen, aber frostsicheren Ort aufbewahrt werden. Der PSM-Bestand ist auf Aufbrauchsfristen und nicht mehr bewilligte Mittel zu überprüfen.

Beachten Sie, dass auch dieses Jahr weitere Bewilligungen aufgehoben und Aufbrauchfristen abgelaufen sind. Nicht mehr bewilligte Mittel sind den Verkaufsstellen zurückzugeben (Rücknahmepflicht).
Befüll- und Waschplatz
Alle Betriebe, die PSM einsetzten, brauchen einen Zugang zu einem gewässerschutzkonformen Befüll- und Waschplatz. Keinesfalls darf PSM-haltiges Wasser direkt oder indirekt in ein Gewässer gelangen. Details zu Vorgaben und Empfehlungen bei neuen Plätzen, zu Finanzierung durch Bund und Kanton zum Projektablauf finden Sie im überarbeiteten Merkblatt.

Eine kostenlose Beratung durch das BBZN Hohenrain kann direkt bei Philippe Fuchs angefragt werden.
 
 

Das BBZN stellt sich vor

 
Philippe Fuchs
Wie Pflanzen funktionieren und wie dies für deren Produktion und Schutz genutzt werden kann, fasziniert Philippe Fuchs seit jeher. Nach der Ausbildung zum Gemüsegärtner EFZ studierte er Molekulare Nutzpflanzenwissenschaften. Seit August 2022 arbeitet Philippe Fuchs am BBZN Hohenrain als Berater.

Seine Haupttätigkeiten umfassen die Betreuung des Gemüsebaus im Kanton und die Leitung der Fachgruppe Spezialkulturen. Ein weiterer Bestandteil seiner Tätigkeiten bilden die vollzugsnahe Beratung und das Projekt Absenkpfad PSM im Kanton Luzern dar. Er setzt sich für praxistaugliche und wirksame Fördermassnahmen ein und möchte die Hürden für die Produzent/-innen bei der Produktion von Spezialkulturen reduzieren.
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
 
 
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