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lawa – Newsletter Landwirtschaft |
November 2023
Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Bewirtschafterwechsel 2024
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Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2024 ein Bewirtschafterwechsel oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem jeweiligen Formular bis Ende November 2023. Formulare die nach dem 31. Dezember 2023 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich muss der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle gemeldet werden.
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Verordnungspaket 2023: Verschiebungen bei Direktzahlungen
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Der Bundesrat hat im Verordnungspaket 2023 grosse Umlagerungen bei den Direktzahlungen beschlossen, welche ab 2024 in Kraft treten. Zu Gunsten der neuen Produktionssystembeiträge senkt der Bundesrat diverse andere Direktzahlungsbeiträge. Betroffen von den Umlagerungen sind der Basisbeitrag Versorgungssicherheit, Biodiversitätsbeiträge QI von BFF-Dauergrünland, BTS und der Beitrag für längere Nutzungsdauer von Kühen.
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Verordnungspaket 2023: Änderungen bei Produktionssystembeiträgen «angemessene Bodenbedeckung»
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Die Anforderungen für die Produktionssystembeiträge für eine angemessene Bodenbedeckung werden ab 2024 angepasst. Es wird eine getrennte Anmeldung von einjährigem Gemüse und Beeren und von anderen Kulturen auf der offenen Ackerfläche ermöglicht. Zudem wird die Anforderung an die gesamtbetriebliche Umsetzung bei Ackerkulturen leicht gelockert, indem mindestens 80 Prozent der Flächen die Bedingungen erfüllen müssen. Schliesslich wird auch die Kopplung des Programms für eine angemessene Bodenbedeckung an das Programm bodenschonende Bodenbearbeitung nicht eingeführt. Für den Beitrag «angemessene Bodenbedeckung auf Reben» ist eine Rückführung des Tresters ab 2024 nicht mehr nötig.
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Heckenpflege
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Ende Herbst beginnt die ideale Zeit für die Heckenpflege. Ob Selektive Pflege, auf den Stock setzen von schnellwüchsigen Sträuchern oder Rückschnitt: die Heckenpflege erfolgt abschnittsweise auf maximal einem Drittel der Fläche. Wer Hecken durch Neu- oder Ergänzungspflanzungen in die Qualitätsstufe II aufwerten möchte, kann mit der Gesuchsmassnahme «L9b Hecken ergänzen oder neu pflanzen» des Projekts «Landschaftsqualität» einen Beitrag an das Pflanzmaterial auslösen.
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Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern im Winter
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Die Temperaturen sinken und damit auch die Aufnahmefähigkeit der Pflanzen für Nährstoffe. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember zur Beurteilung der Vegetationsruhe die Temperaturregel angewandt wird. Aufgrund der erreichten durchschnittlichen Tagesmitteltemperatur von über 5° C während sieben Tage können gegebenenfalls spezielle Bedürfnisse des Pflanzenbaus geltend gemacht werden. Ob diese Kriterien erfüllt werden, ist mithilfe der Checkliste und dem Präzisierungsdokument zu prüfen. Nebst den Temperaturanforderungen sind immer auch die grundlegenden Punkte gemäss Checkliste zu überprüfen.
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Lagerkapazität Hofdünger
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Sind die Hofdüngerlagerkapazitäten auf Ihrem Betrieb in den Wintermonaten regelmässig knapp? Berechnen Sie mit Hilfe des Berechnungstools für Hofdüngerlager, ob ein Ausbau der betrieblichen Hofdüngerlager sinnvoll wäre. Zudem müssen diese abgedeckt werden. Eine finanzielle Unterstützung dafür ist möglich, sofern eine Zusicherung eingeholt wurde. Die Details dazu entnehmen Sie dem Link.
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Meldung Betriebsaufgabe
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Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Online-Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
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Die nächsten Termine
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Meldung und Bestätigung Hofdüngerlieferung 2023 in HODUFLU 31. Dezember 2023
Schlusszahlung Dezember 2023
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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