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Newsletter Freiwilligenarbeit 3/23
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
 
 

Vorwort

 
Sehr geschätzte Damen und Herren Sozialvorstehende
Sehr geschätzte Freiwillige


Ein letztes Mal in diesem Jahr möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Sie über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen zu informieren. Während nach wie vor unterschiedliche Herausforderungen bestehen, war dieses Jahr auch von Ihrem solidarischen Einsatz geprägt.

Entsprechend möchte ich im Namen der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) unseren aufrichtigen Dank für Ihr engagiertes Wirken aussprechen. Ihr Einsatz hat auch dieses Jahr massgeblich dazu beigetragen, um Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen in ihrem Alltag und ihrer Integration zu unterstützen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen erholsame Feiertage und eine besinnliche Zeit.

Vielen Dank für Ihr kontinuierliches Engagement.

Herzliche Grüsse

Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit
 
 

Aktuelle Lage im Kanton Luzern

Die aktuelle Lage ist äußerst angespannt, da in den 16 Asylzentren und den 939 Kantonswohnungen, welche die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) betreibt, aktuell noch rund 200 freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Beschaffung längerfristiger Unterkünfte gestaltet sich aufgrund gestiegener Zuweisungszahlen und der Situation auf dem Wohnungsmarkt im Kanton Luzern schwierig.
Aufgrund dessen musste der Kanton Luzern ab dem 11. Dezember 2023 erneut die Zivilschutzanlage (ZSA) in Dagmersellen als Notunterkunft (NUK) in Betrieb nehmen. Die ZSA war bereits von November 2022 bis Ende Mai 2023 für die vorübergehende Unterbringung von alleinreisenden Männern in Betrieb. Der Kanton Luzern informierte über die Wiederinbetriebnahme am 6. Dezember 2023 per Medienmitteilung.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) ist gemäss Stand vom 22. Dezember2023 für rund 6'550 Personen verantwortlich, darunter 3'800 aus dem ordentlichen Asylverfahren und 2'550 mit Schutzstatus S. Zusätzlich beziehen 200 Personen Nothilfe. Im November 2023 wurden dem Kanton Luzern 137 Personen neu zugewiesen, davon 79 Personen mit Schutzstatus S und 58 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren. Bis zum 21. Dezember 2023 wurden rund 150 weitere Personen zugewiesen. Des Weiteren prognostiziert das Staatssekretariat für Migration (SEM) für das Jahr 2024 rund 30'000 Asylgesuche. Gemäss Verteilschlüssel des Bundes ist der Kanton Luzern verpflichtet, 4.8 Prozent aller Asyl- und Schutzsuchenden aufzunehmen. Dies bedeutet konkret, dass der Bestand an Personen, für welche die DAF zuständig ist, voraussichtlich weiter ansteigen wird.
 
 

Aufruf: DAF sucht nach geeignetem Wohnraum

Die Unterbringungssituation ist angespannt, und eine Entspannung ist derzeit nicht absehbar. Die DAF sucht kontinuierlich nach Wohnraum und ist trotz der aufgehobenen Gemeindezuweisung auf Meldungen oder Vermittlungen von geeignetem Wohnraum aus den Luzerner Gemeinden und der Bevölkerung angewiesen.

Unter Anforderungen an Wohnraum - Merkblatt für Gemeinden finden Sie die Anforderungen, welche gemeldete Unterkünfte erfüllen müssen, damit die DAF auf allfällige Angebote eingehen kann.

Bei der Suche nach geeignetem Wohnraum sind insbesondere die Mietzinsrichtlinien eine Herausforderung. Die DAF weist darauf hin, dass sie nur Wohnungsangebote annehmen kann, welche den Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfebeziehende der jeweiligen Gemeinden entsprechen.

Die DAF ist dankbar für Ihre Unterstützung.
 
 

Zuweisungszahlen von unbegleiteten Minderjährigen (MNA) bleiben hoch

Besonders bei den unbegleiteten Minderjährigen (MNA) ist schweizweit längerfristig ein Anstieg an Asylgesuchen zu beobachten. Entsprechend werden auch dem Kanton Luzern vermehrt MNA zugewiesen. Um eine adäquate Unterbringung und Betreuung der MNA sicherzustellen, hat die DAF die für MNA vorgesehene Anzahl Plätze in ihren regulären Zentrenstrukturen erhöht. So dient das Durchgangszentrum (DGZ) Grosshof gegenwärtig ausschliesslich der Unterbringung von MNA. Zudem bestehen in den DGZ Sonnenhof und Ebikon inzwischen gesonderte Unterbringungsbereiche für MNA.
Anfang November 2023 hat die DAF die Aussenstelle (AST) Malters mit Platz für 20 Personen in Betrieb genommen. Die AST ist eigens für die Unterbringung von MNA vorgesehen und wird rund um die Uhr betreut.

Zur angemessenen Betreuung der MNA braucht es eine besonders integrations- und bildungsfördernde sowie sozialisierende Betreuungssituation. Entsprechend ist der angestrebte Betreuungsschlüssel bei MNA höher, als beim restlichen Klientel der DAF. Konkret strebt die DAF bezogen auf die sozialpädagogische Betreuung einen Betreuungschlüssel von einer Vollzeitstelle auf zehn MNA an. Dazu braucht es zusätzliches Fachpersonal. Durch zusätzliche Rekrutierungen in den letzten Monaten ist die DAF auf gutem Wege, diesen Betreuungsschlüssel zu erreichen.
 
 

​Anpassung der Beiträge der Asylsozialhilfe und der Nothilfe

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Kantonalen Asylverordnung verabschiedet. Diese tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft und beinhaltet insbesondere die Anpassung der Beiträge der Asylsozialhilfe.

Konkret bedeutet dies Folgendes:
 Die Ansätze für Asylsuchende, Schutzbedürftige und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in Kollektivunterkünften werden um rund 10 Prozent erhöht. Gleiches gilt auch für Asylsuchende und Schutzbedürftige in individuellen Unterkünften.
 Die Ansätze für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in individuellen Unterkünften werden auf durchschnittlich 80 Prozent der Ansätze gemäss SKOS-Richtlinien angehoben.
 Die Ansätze für die Asylnothilfe werden an die Nothilfe der übrigen Ausländerinnen und Ausländer angeglichen.
Die gesamte Medienmitteilung können Sie hier lesen.
 
 

Hat eine geflüchtete Person Zugang zu Deutschkursen, wenn sie finanziell unabhängig wird?

Jene Personen, welche Asylsozialhilfe beziehen, bekommen die Teilnahme an Deutschkursen finanziert. Sobald eine Person wirtschaftlich unabhängig wird, also sie eigenständig für ihre Lebenskosten aufkommen kann, entfällt diese Finanzierung in der Regel. Diesen Personen steht es aber jederzeit frei, sich für Deutschkurse anzumelden. Diese müssen sie dann aber mit Eigenmitteln finanzieren.
 
 

Sprachkurse für Schutzbedürftige

Die Anmeldung zu Deutschkursen müssen unsere Klientinnen und Klienten mit Schutzstatus S selber via Anmeldeformular vornehmen. Darüber haben die Klientinnen und Klienten Kenntnis.

Innert weniger Tage wird dann die Anmeldung durch die Sachbearbeitung des Fachressorts Integration vorgenommen. Personen mit Schutzstatus S werden anhand ihres Einstufungstests einer geeigneten Sprachschule zugewiesen. Kurse starten alle par Wochen, weshalb es zwei bis fünf Wochen dauern kann, bis eine angemeldete Person mit dem Kurs beginnen kann. Die Klientinnen und Klienten erhalten die Kurseinladung von der Sprachschule. Ein Wechsel der Sprachschule ist nicht möglich.

Es bestehen aktuell keine Wartelisten hinsichtlich Anmeldungen von Personen mit Schutzstatus S zu Deutschkursen. Die Klientinnen und Klienten müssen mindestens 80 Prozent am Kurs anwesend sein. Liegt die Teilnahme unter 80 Prozent, erfolgt eine zweimonatige Kurssperre. Wenn Klientinnen und Klienten krankheitshalber fehlen, muss ab dem dritten Tag ein Arztzeugnis zugesendet werden. Während des gesamten Spracherwerbs können drei Kurswiederholungen gemacht werden. DIe Zertifikatsprüfung kann jeweils einmal wiederholt werden.

Bei Fragen können Sie sich an die Sachbearbeotung Fachressort Integration (integration.daf@lu.ch) wenden.
 
 
KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 78
E-Mail daf@lu.ch
 
 
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