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Rückerstattung der Verrechnungssteuer ab 2023
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Die Regelungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden angepasst. Neu werden im Kanton Luzern die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften im Fälligkeitsjahr und sind damit für die Steuerkundinnen und -kunden verständlicher und besser nachvollziehbar.
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