Zur Webansicht
 
 
lawa – Newsletter Landwirtschaft
April 2023

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Betriebsdatenerhebung 2023 - Nacherhebung
Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschaftende, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? Dann müssen Sie auf agate.ch die Nacherhebung vornehmen. Diese findet vom 14. April bis am 1. Mai 2023 statt. Wie Sie im Detail vorgehen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.
 
 
Futterbaugutachten bei hohen Erträgen
Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern maximal zugelassen sind. Betriebe, die höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2023 endet am 1. Mai 2023. Bei Betriebsumstellungen oder bei einem Wechsel der Betriebsleitung müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.
 
 
Beweidung von Wald in höheren Lagen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die aktualisierte Richtlinie «Beweidung von Wald in höheren La-gen». Sie wurde in verschiedenen Punkten präzisiert. Die Richtlinie ist nicht mehr auf das Sömmerungsgebiet beschränkt, sondern auf sämtliche höheren Lagen des Kantons anwendbar. Die höheren Lagen umfassen neben dem Sömmerungsgebiet die Bergzonen 4 und 3 sowie Flächen der Bergzone 2, die unmittelbar an das Sömmerungsgebiet angrenzen.

An den Grundsätzen ändert sich nichts: Der Wald darf nicht beweidet werden und ist abzuzäunen. Ausnahmen von der Zaunpflicht bzw. dem Beweidungsverbot müssen im konkreten Einzelfall durch den Revierförster beurteilt und vertraglich vereinbart werden.
Hinsichtlich der Abgrenzung von Wald und Weide wird zurzeit das gesamte Sömmerungsgebiet durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) beurteilt. Dies dauert voraussichtlich noch bis ins Jahr 2025. Für das Sömmerungsgebiet müssen keine Gesuche eingereicht werden. Ausnahmen im Bereich der Bergzonen müssen mittels Gesuchsformular beantragt werden.
 
 
So schützen Sie Ihren Mais vor dem Frass durch Krähen
Saatkrähe
Landwirtschaftliche Kulturen wie Mais wirken insbesondere in der Keimphase äusserst anziehend auf Saat- und Rabenkrähen. Die cleveren Vögel erkennen sofort, dass die Keimlinge in regelmässigen Abständen entlang der Saatreihen zu finden sind und können so in kurzer Zeit grosse Schäden anrichten. Wie diese Schäden wirkungsvoll und gesetzeskonform vermindert werden können, lesen Sie im Link.
 
 
Bald aktuell: Setzzeit der Rehkitze
In den meisten Regionen des Kantons Luzern fällt die Setzzeit der Rehkitze mit der Ernte des ersten Schnittes zusammen. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann den Kitzen, beim Mähen der Wiese, das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt verblendet oder kurz vor dem Mähen nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Kontaktieren Sie rechtzeitig die örtliche Jagdgesellschaft, die Sie gerne unterstützt.
 
 
Kreuzkröte: Artenhilfsprogramm ist erfolgreich
Seit dem Start des Artenhilfsprogramms (AHP) für die Kreuzkröte sind gut vier Jahre vergangen. Zeit für eine Zwischenbilanz. Dank dem Interesse der Landwirtinnen und Landwirten am Programm und ihrer Bereitschaft, auf Gebieten mit Ackerbau, Wiesland und Weiden Flutmulden erstellen zu lassen, konnten 15 Fördergewässer gebaut werden. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse der Kreuzkröte ausgerichtet und wurden durchwegs sehr gut von den Kreuzkröten angenommen. Die lokalen Bestände im Umfeld der Laichbiotope entwickeln sich erfreulich. Für die zweite Hälfte des Programms erhoffen wir uns eine ebenso grosse Unterstützung durch Landbesitzerinnen und –besitzer, denn um die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen noch weitere Fördergewässer angelegt werden. Der Förderperimeter wurde in folgenden Gebieten geringfügig erweitert: Raum Sursee-Oberkirch und Sursee-Beromünster.
 
 
Die nächsten Termine
Meldungen Hauptkulturen
1. Februar - 1. Mai 2023

Meldungen Silo-/Körnermais
1. Februar - 15. September 2023

Meldung Saatverfahren
1. Februar - 15. September 2023
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden